Themen-Spezial "Hilfen zur Erziehung"
Unterstützung für Eltern und junge Menschen
Mit unseren ambulanten und stationären Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe begleiten wir Sie und Ihre Familie individuell – vom Erziehungsbeistand bis zur Unterbringung in einer bedarfsgerechten Einrichtung. Mit flexibler Erziehungshilfe passen wir die Angebote den Bedürfnissen Ihrer Familie an und unterstützen Sie dort, wo Sie es brauchen.
Hilfen zur Erziehung für Familien
Hilfen zur Erziehung sind ein Angebot der Kinder- und Jugendhilfe. Das SGB VIII regelt in § 27, dass Personensorgeberechtigte Anspruch auf Hilfen zur Erziehung haben, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für die Entwicklung des Kindes als geeignet und notwendig erscheint.
Gerade in schwierigen Situationen – etwa bei Trennung, Krankheit, Überforderung oder Konflikten – helfen wir Ihnen dabei, den Alltag zu meistern und neue Perspektiven zu entwickeln.
Die Vorteile der Hilfen zur Erziehung für Familien sind vielfältig:
- Beziehungen innerhalb der Familie werden gestärkt, um gemeinsam zu wachsen
- Eltern und Personensorgeberechtigte gewinnen Sicherheit in ihrer Erziehungsrolle
- Kinder und Jugendliche werden gefördert und ihre Eigenverantwortlichkeit gestärkt
- Junge Menschen lernen, Beziehungen aufzubauen und entwickeln soziale Kompetenzen
Wer kann Hilfen zur Erziehung in Anspruch nehmen?
Familien mit minderjährigen Kindern haben Anspruch auf Hilfen zur Erziehung vom Jugendamt, wenn ein Bedarf besteht – etwa bei Erziehungsproblemen, familiären Belastungen oder in schwierigen Lebenslagen.
Junge Menschen – also Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene – haben zudem das Recht, sich selbst an das Jugendamt zu wenden und Unterstützung zu fordern.
Hilfen zur Erziehung: Antrag beim Jugendamt
Die Hilfen zur Erziehung beantragen Sie beim Jugendamt. Im Antrag auf Hilfen zur Erziehung schildern Sie Ihre Situation und Ihren Unterstützungsbedarf. Nach einem Beratungsgespräch entscheidet das Jugendamt über die Bewilligung und beauftragt dann freie Träger der Jugendhilfe, wie uns Johanniter, mit der Bereitstellung der Hilfen. Dabei haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht und können mitentscheiden, welcher Träger die Hilfe zur Erziehung erbringt. Gemeinsam mit Ihnen, Ihrem Kind und den beteiligten Fachkräften erstellt das Jugendamt einen individuellen Hilfeplan.
Gut zu wissen
Erziehungshilfen bedeuten gemäß SGB VIII Hilfen zur Erziehung, also Leistungen zur Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Außerdem fällt die Unterstützung und Beratung von Eltern und Personensorgeberechtigten darunter, um eine angemessene Erziehung sicherzustellen.
Welche Hilfen zur Erziehung gibt es?
Wir Johanniter leisten sowohl ambulante als auch stationäre Hilfen zur Erziehung:
- Ambulante Hilfen zur Erziehung Bei diesen Hilfen leben die Kinder und Jugendlichen zu Hause bei ihren Eltern oder Personensorgeberechtigten und erhalten Unterstützung auf verschiedene Weisen. Dazu gehören beispielsweise Tagesgruppen, Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe oder soziale Gruppenarbeit. Auch der Erziehungsbeistand zählt zu den ambulanten Hilfen zur Erziehung, wobei Betreuungshelferinnen und -helfer gezielt die Kinder und Jugendlichen unterstützen.
- Stationäre Hilfen zur Erziehung:
Diese Hilfeformen kommen zum Einsatz, wenn eine Unterbringung außerhalb der Familie notwendig ist. Dazu zählen betreutes Einzelwohnen oder betreute Wohngruppen, in denen junge Menschen rund um die Uhr von Fachkräften begleitet werden.
All diese Hilfeformen haben ein gemeinsames Ziel: Sie sollen Familien stärken, Kindern und Jugendlichen eine positive Entwicklung ermöglichen und die Bewältigung von Problemen unterstützen.
Flexible Hilfen zur Erziehung – Flexible Kosten
Die Kosten für ambulante Hilfen zur Erziehung trägt die Kommune vollständig. Für Sie und Ihre Familie sind diese Leistungen daher kostenfrei.
Bei stationären und teilstationären Hilfen zur Erziehung greift die Kostenbeitragsregelung: Der Kostenbeitrag wird nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt. Wenn das Einkommen zu gering ist, müssen Sie lediglich einen Beitrag in Höhe des Kindergeldes leisten, da Ihre Unterbringungskosten für Ihr Kind in diesem Zeitraum entfallen.
Junge Volljährige müssen stationäre Hilfen zur Erziehung nicht von ihrem eigenen Einkommen bezahlen. Sie können aber je nach Höhe des eigenen Einkommens zu einer Kostenbeteiligung herangezogen werden.
Unsere Standorte
Wir Johanniter sind deutschlandweit für Sie da – sowohl mit ambulanten als auch mit stationären Angeboten.
Projekte für bedarfsgerechte Unterstützung
Im Rahmen unserer Hilfen zur Erziehung haben wir spezielle Projekte entwickelt:
- Dominik-Brunner-Haus:
In dieser Einrichtung fördern wir Kinder und Jugendliche zwischen dem ersten und 16. Lebensjahr mit einer klaren Tagesstruktur und einer Atmosphäre von Geborgenheit. Die Kindertageseinrichtung betreut die jüngeren Kinder, während Schulkinder ganztägige Bildung und Betreuung erhalten.
- Marita-Beissel-Haus:
Dieses Projekt bietet Unterstützung für schwangere und alleinerziehende Mütter in schwierigen Lebenssituationen. In friedvoller Umgebung finden die Mütter mit ihren Kindern Schutz und Sicherheit. Wir helfen bei der Alltagsbewältigung, beruflicher und schulischer Orientierung und bieten therapeutische Angebote sowie Gruppenaktivitäten an. Ziel ist es, die Eigenständigkeit zu fördern und neue, tragfähige Perspektiven zu entwickeln.
- Johanniter-Jugendhilfe in Bremen:
2025 eröffneten wir die stationäre Wohngruppe „JoJu" für körperlich, seelisch und geistig beeinträchtigte Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 17 Jahren. In dieser Wohnform lernen junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf Beziehungen aufzubauen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dabei werden sie durch ein multiprofessionelles Team von Fachkräften rund um die Uhr betreut.
Häufig gestellte Fragen
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