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Zuzahlung/Kosten

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten der stationären Krankenhausbehandlung. Die Versicherten müssen jedoch einen Eigenanteil leisten, wenn sie nicht davon befreit sind.

Alles zu den Zuzahlungen im Überblick

  • Bei einer stationären Aufnahme im Krankenhaus müssen Sie pro Kalendertag einen Eigenanteil von 10 € leisten.
  • Wenn Sie wenige Minuten vor Mitternacht eingeliefert und am nächsten Morgen entlassen werden, zählt dieses als zwei Kalendertage.
  • Der Eigenanteil ist auf 28 Tage = 280 € im Jahr begrenzt.
  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von dieser Eigenbeteiligung befreit.
  • Krankenhäuser sind gemäß §§ 39 und 43 b Sozialgesetzbuch verpflichtet, die Zuzahlung der Patienten einzuziehen.
  • Der Betrag wird vom Krankenhaus an die jeweilige Krankenkasse weitergeleitet.
  • Die Quittung, die Sie bei Zahlung erhalten, bewahren Sie bitte gut auf. Bei einem erneuten Krankenhausaufenthalt im Laufe eines Jahres wird Ihnen ein bisher geleisteter Betrag angerechnet.
  • Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr im Rahmen stationärer Krankenhausaufenthalte in anderen Krankenhäusern bereits Zuzahlungen entrichtet haben oder von Ihrer Krankenkasse in schriftlicher Form von der Zuzahlung befreit wurden, dann stellen Sie bitte die Quittungen bzw. den Befreiungsnachweis in Kopie dem Krankenhaus zur Verfügung.

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