Die Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann regelt das Pflegeberufegesetz (PflBG) vom 6. Dezember 2018
Zum Pflegeberufegesetz
Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre. Die Ausbildung erfolgt im Wechsel zwischen Unterricht in unserer Pflegeschule und der praktischen Ausbildung in der jeweiligen Ausbildungsstätte. Unsere Pflegeschule vermittelt im theoretischen und praktischen Unterricht im Umfang von (mindst.) 2.100 Stunden die unterschiedlichen Lerninhalte der Pflegeausbildung.
Die praktische Ausbildung erfolgt im Umfang von (mindst.) 2.500 Stunden in der jeweiligen Ausbildungsstätte und in weiteren, im Rahmen der Ausbildung beteiligten Einrichtungen. Sie beginnt mit einem sogenannten Orientierungseinsatz in der gewählten Ausbildungsstätte. Danach folgen die Pflichteinsätze in der stationären Akutpflege (im Krankenhaus), in der stationären Langzeitpflege (in einer Pflegeeinrichtung für alte Menschen), in der ambulanten Akut-/Langzeitpflege (bei einem ambulanten Pflegedienst), in der pädiatrischen Versorgung (in der Asklepios Klinik Sankt Augustin) und in der psychiatrischen Versorgung (z. B. in einer psychiatrischen Klinik).
Im letzten Einsatz, dem sogenannten Vertiefungseinsatz, der in der Regel beim Träger der praktischen Ausbildung stattfindet, endet der praktische Ausbildungsteil mit einer staatlichen Prüfung. Alle Auszubildenden können – unabhängig von ihrem gewählten Vertiefungseinsatz – ihre Ausbildung im dritten Jahr generalistisch fortführen und mit dem Berufsabschluss „Pflegefachfrau / Pflegefachmann“ beenden. Die Absolventinnen und Absolventen können in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten.