Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ab 1. August: Johanniter sind gut vorbereitet
Johanniter im Regionalverband Oberbayern sehen die Bedarfe von Kindern im Mittelpunkt
Ab dem 1. August gilt der stufenweise Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter. Rund sechs Wochen vor dem Stichtag blicken die Johanniter zuversichtlich auf den aktuellen Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote und betonen zugleich die Wichtigkeit bundesweiter Qualitätsstandards. „Wir begrüßen, dass es laut aktuellem Bericht der Bundesregierung möglich sein wird, ein nahezu bedarfsdeckendes Angebot für das Schuljahr 2026/27 bereitzustellen“, sagt Melanie Ostermeyer, Sachgebietsleiterin Schule und Jugendhilfe im Regionalverband Oberbayern. Allerdings betrachtet der Rechtsanspruch primär den zahlenmäßigen Ausbau. „Dies darf jedoch nicht auf Kosten der Qualität gehen. Diese weiter zu entwickeln, beispielsweise durch die weitere Professionalisierung im Berufsfeld, wird die zentrale Aufgabe bei der Ausgestaltung der Ganztagsangebote sein“.
Bildungs- und Chancengerechtigkeit stärken
Denn im Mittelpunkt stehen die Wünsche und Bedarfe der Kinder und ihrer Familien, denen die Johanniter unter dem Motto „Wir begleiten Bildungsbiografien“ von Beginn an in verschiedenen Entwicklungsphasen zur Seite stehen: von der frühen Kindheit über den Besuch der Kita und des Ganztags bis hin zu unterschiedlichen Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die ganztägige Bildung und Betreuung ist dabei eine wichtige Schnittstelle zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und der schulischen Bildung.
Derzeit erreichen die Johanniter im Regionalverband Oberbayern an 16 Schulen etwa 1.130 junge Menschen, denen die rund 100 Mitarbeitenden mit viel Erfahrung, pädagogischem Know-how und Begeisterung begegnen. „Der Rechtsanspruch bietet die Chance, Bildungs- und Chancengerechtigkeit zu stärken, denn dadurch erhalten mehr Kinder Zugang zu individuellen Angeboten und können in ihrer Entwicklung gezielter begleitet werden“, betont Melanie Ostermeyer. Darauf sind die Johanniter gut vorbereitet.
Bildunterschrift: Ab dem 1. August gilt der stufenweise Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter.
Foto: Marcus Brodt.