Ethik im Krankenhaus
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, sehr geehrte Angehörige,
das klinische Ethikkomitee informiert Sie über die Möglichkeit ethischer Beratung in unserem Krankenhaus.
Die Möglichkeiten der Medizin werfen bei der Therapie und Pflege immer wieder ethische Fragen auf. Das betrifft Entscheidungssituationen, in denen nicht allen Beteiligten klar ist, welche Maßnahmen im Sinne unserer Patientinnen und Patienten und ihrem Wohl sind oder in denen keine ausreichende Einigkeit darüber besteht. In diesen Fällen gibt es die Möglichkeit der ethischen Fallbesprechung, die über das klinische Ethikkomitee beantragt werden kann.
Nicht immer sind sich alle einig darüber, wie der beste Behandlungsweg aussieht. Folgende Situationen können eintreten:
• Ein Patient kann zum Beispiel nicht mehr selbst sagen, was er oder sie will. Dann gilt es herauszufinden, wie eine Entscheidung vermutlich gefallen wäre.
• Eine Abwägung zwischen heilendem oder linderndem Therapieansatz muss bedacht werden.
• Eine Entscheidung darüber, ob jemand künstlich ernährt werden soll, ist erforderlich.
• Die Angaben in der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht müssen im konkreten Fall angewendet werden.
- In der Regel lassen sich diese Fragen im Gespräch mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie den Pflegefachkräften klären. Sie besprechen mit Patientinnen und Patienten und ihren Vertrauenspersonen, wie eine Behandlung erfolgen soll. Ziel der ethischen Fallbesprechung ist es im Einzelfall zur Lösung eines ethischen Konfliktes beizutragen. Sie dient dazu, bei der Suche nach einer ethisch begründeten und für alle Beteiligten nachvollziehbaren Entscheidung zu helfen.
Die ethische Fallbesprechung
Das Ethikkomitee des Krankenhauses besteht aus Menschen verschiedener Berufsgruppen, mit unterschiedlichem Lebensalter und -erfahrung. Pflegefachkräfte, Ärztinnen und Ärzte - besonders aus dem Bereich der Intensivmedizin -, Mitarbeitende aus Krankenhausleitung und Seelsorge bringen ihre Fachkenntnisse ein. Die Beratungen zu einem Konfliktfall unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht!
Wer kann eine Ethikberatung anfordern?
Alle, die an einer konkreten Behandlungssituation beteiligt sind, also:
• Patientinnen und Patienten selbst
• deren Angehörige
• Betreuer
• Ärztinnen und Ärzte
• Pflegende
• und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenhauses
Bei einer Ethikberatung werden medizinische, pflegerische, soziale und spirituelle Aspekte bedacht und abgewogen. Anschließend gibt das Ethikkomitee eine Empfehlung zur weiteren Behandlung. Diese Empfehlung wird allen, die an der Behandlung eines Patienten oder einer Patientin beteiligt sind, bekannt gemacht; vor allem denen, die die Ethikberatung eingefordert haben. Selbstverständlich werden auch die Angehörigen informiert. So ist der Prozess für alle transparent und nachvollziehbar.
Das Ethikkomitee selbst trifft keine Entscheidungen! Die Entscheidung darüber, ob und wie eine Behandlung fortgesetzt oder verändert wird, treffen der Patient oder die Patientin oder – wenn dies nicht möglich ist – die Angehörigen oder Bevollmächtigten in Absprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten.
Wenn Sie eine Ethikberatung wünschen, wenden Sie sich bitte an:
Dr. med. Michael Wehking
Leitung Ethikkomitee
05182-583-7081
Susanne Kühle, Pflegedirektorin
05182-583-7013
Martin Ahrens, stellv. Pflegedirektor
05182-583-7110
Weitere Informationen: