Glossar
Was bedeutet das?
1. Kindeswohl
Rechtsbegriff, der das gesamte Wohlergehen eines Kindes und dessen gesunde Entwicklung umfasst.
2. Kindeswohlgefährdung
Eine Gefährdung des Kindeswohls, die den Staat dazu ermächtigen kann, in das Erziehungsrecht der Eltern einzugreifen. Dazu zählen beispielsweise:
- körperliche Misshandlung
- Vernachlässigung
- seelische Misshandlung
- sexuelle Misshandlung
- Suchtabhängigkeit eines Elternteils
- schwere psychische Erkrankung eines Elternteils
- hoch konflikthafte Trennung der Eltern
- Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom
- (häusliche) Gewalt zwischen den Eltern
3. Kinderrechte/ UN-Kinderrechtskonvention
Die Rechte der Kinder und die Definition des Kindeswohls wurden in der UN-Kinderrechtskonvention festgehalten.
4. Adultifizierung
Auftragen von unangemessenen Pflichten und Verantwortungen Erwachsener auf Kinder, z.B. Verantwortung für jüngere Geschwister, Kümmern um Einkäufe etc.
5. INSOFA und Fachberatung nach §8a SGB VIII
INSOFA steht für "insofern erfahrene Fachkraft". Sie wurde ausgebildet, um Fachkräfte zum Thema Kindeswohlgefährdung zu beraten.
6. Kinderschutzambulanz
Sind meist an größere Kliniken angeschlossen. Kinderschutzambulanzen können bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung kontaktiert werden. Die Teams sind auf körperliche Verletzungen von Kindern und Jugendlichen spezialisiert. Sie können im Zweifelsfall klarstellen, ob körperliche Verletzungen Folgen von Gewalt sind oder auf natürliche Weise, z.B. beim Spielen und Toben, entstanden sind.
7. Physisch
Bezieht sich auf das körperliche Wolhergehen.
8. Psychisch
Bezieht sich auf das seelische Wohlergehen.