28.02.2022 | Johanniter-Krankenhaus Treuenbrietzen

Neuer Hubschrauberlandeplatz hat Betriebsgenehmigung

Nun hat der neue Hubschrauber-Landeplatz am Johanniter-Krankenhaus Treuenbrietzen den regulären Betrieb aufgenommen und der erste Patiententransport ist eingeschwebt.

Foto: Johanniter/Rene Höhne

Das Krankenhaus hatte sich in 2020 zu einer Standortverlegung entschlossen, da ein neuer Standort günstigere Wegebedingungen aus betrieblicher Sicht bietet. Gleichzeitig wurde dieser Standort aus Gründen der öffentlichen und Luftsicherheit favorisiert. Die neue Anlage ist nunmehr auch für den Nachtflugbetrieb ausgerüstet. Bei der Neuanlage wurde ein luftrechtlicher Sachverständiger hinzugezogen.

Am alten Standort mussten Patienten für eine kurze Wegstrecke in einen Rettungswagen/Krankenwagen umgeladen werden, denn der Landeplatz befand sich unmittelbar an einer öffentlichen Straße und mehrere hundert Meter von den Intensivstationen entfernt. Die Straße musste im Anflug in geringer Höhe überflogen werden, zudem schloss sich an die Landestelle in kurzer Entfernung der große Hauptparkplatz an.

Nun befindet sich die Landestelle im nichtöffentlichen Bereich des Krankenhauses in unmittelbarer Nähe der Intensivstationen, was den Zwischentransport mittels KTW/RTW erübrigt.

Auch für Nachtflug ausgerüstet

Die Landefläche hat Ausmaße von 15 x 15 m plus einer Sicherheitsfläche mit umlaufender Breite von 3,5 m.

Für den Nachflugbetrieb sind am Rand der Landefläche 6 Flutlichtstrahler installiert, der Windrichtungsanzeiger auf dem Dach des Gebäudes ist beleuchtet und mit Hindernisfeuer versehen. Ein zusätzliches Hindernisfeuer wurde an einer Gebäudeecke installiert.

Die Befeuerung/Beleuchtung wird grundsätzlich durch die sachkundige Person eingeschaltet, zusätzlich können Piloten diese aus der Luft über eine bestimmte Frequenz einschalten.

Für die Piloten stellt sich die Hindernissituation wesentlich günstiger als am alten Standort dar. In den vorgeschlagenen An- und Abflugrouten befindet sich das Krankenhausgebäude (max. Höhe über Grund 10 m) in einem Mindestabstand von 26 m. In der entgegengesetzten Anflugrichtung befinden sich aufragende Bäume (Höhe bis ca. 20 m) in einer Mindestentfernung von 30 m. Seitlich der Landestelle gelegene Bäume befinden sich im Abstand von 10 bzw. 15 m zu den Sicherheitsflächen.

Der Fachplaner schätzt ein, dass mit dem neuen Standort ein erheblicher Gewinn an öffentlicher und Flugsicherheit erreicht wurde.

Was wird aus der bisherigen Landefläche?

Nach Demontage der Landeplatzausstattung (Absperrungen, Windsack, Bodenmarkierungen) steht er als zusätzlicher Parkplatz mit ca. 50 PKW-Stellplätzen für Mitarbeitende zur Verfügung.