Bei uns sind Sie gut beraten

Ob Selbstgründung oder (Zu-)Stiftung: Wir beraten Sie professionell und individuell.

Stiftungsberatung mit Tradition

Wir unterstützen Sie bei der Stiftungsgründung

Vor über 900 Jahren haben die Johanniter erste Stiftungen erhalten. Wir blicken damit auf eine sehr lange Tradition zurück und verfügen über eine weitreichende Expertise auf diesem Gebiet. Wir stehen Ihnen gerne für eine ausführliche Stiftungsberatung beiseite, denn Gründungen von Stiftungen und (Zu-)Stiftungen sind Schritte, die gut geplant und bei denen viele Details beachtet werden müssen. 

Was wir bieten:

  • Stiftungsberatung für Gründer, Stiftende und Stiftungen
  • Stiftungsmanagement und -planung
  • Erstellung, Umsetzung und Kontrolle von Fördergrundsätzen
  • Marketing und Projektierung konkreter Einrichtungen und Förderzwecke
  • Stiftungs- und Vermögensverwaltung inklusive Berichtswesen
  • Unterstützung bei der Mittelakquise 

Zudem stellen wir Ihnen unsere umfassende Expertise im Stiftungsrecht zur Verfügung.

Stiftungsgründung

Bei der Gründung einer Stiftung unterscheidet man zwischen der rechtsfähigen Stiftung als juristische Person und der nichtrechtsfähigen in der Trägerschaft eines Treuhänders. Sie selbst können den Stiftungszweck wählen. Er muss dabei einem oder mehreren festgelegten gemeinnützigen Zwecken entsprechen. Beide Stiftungsformen sind selbstständige Steuersubjekte mit eigener Steuernummer, eigener Buchführung und Vermögensverwaltung. Allerdings verfügt die treuhänderische Stiftung über keine rechtliche Selbstständigkeit und benötigt daher einen Treuhänder als Rechtsträger. Privatnützige Stiftungen unterliegen unter anderem der Körperschaftssteuer. Gemeinnützige sind hiervon, wie auch von der Vermögens-, Gewerbe-, Erbschafts- und Schenkungssteuer, befreit. Daher wird bei der Kapitalanlage in der Regel auch keine Kapitalertragssteuer erhoben. Sind die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit wie Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit erfüllt, haben Sie als Stifter erhebliche Steuervorteile. Mehr erfahren Sie bei unserer Stiftungsberatung.

Stiftungsverwaltung

Eine selbstgegründete Treuhandstiftung unter dem Dach der Johanniter-Stiftung verleiht Ihnen Sicherheit bei der langfristigen und nachhaltigen Vermögenssicherung. Denn ein eingebrachtes Stiftungsvermögen genießt besonderen Schutz durch die direkte Verknüpfung mit dem Stiftungszweck. Wir stehen Ihnen im gesamten Prozess der Gründung beratend zur Seite. Zudem übernehmen wir auf Ihren Wunsch auch die Verwaltung Ihrer Stiftung, unabhängig von ihrer Rechtsform. Dadurch profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen in der Stiftungsverwaltung und können viel Zeit und Arbeit sparen. Durch unsere Arbeit in der Stiftungsprokura erreichen Sie zudem, dass Ihre Stiftung auch noch in vielen Jahren ihrem Zweck entsprechend geleitet wird. Dabei bietet die Stiftungsprokura auch die Dienstleistung „Buchhaltung, Kontoführung, Standard-Vermögensanlage, Jahresabschluss und die Prüfung durch das Finanzamt“ an.

Stiftungsvermögen

Damit Ihre Stiftung dauerhaft existieren kann, sollten Sie Ihr Stiftungsvermögen verantwortungsbewusst anlegen. Neben unserer Stiftungsberatung managen wir die Vermögensverwaltung in Abstimmung mit dem Ordensschatzmeister und einem spezialisierten Team aus professionellen Finanzfachleuten. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Bankenunabhängigkeit. Diese erlaubt es uns, Sie übergreifend und individuell beraten zu können. Wir legen Ihr Vermögen in Spezialfonds an, die besonders für Stiftungen bestimmt sind. Unsere Verwaltung handelt dabei immer in Ihrem Sinne. Sie zeichnet sich durch eine breite Diversifikation, ein täglich angepasstes Risikomanagement und somit eine zeitnahe Reaktion auf aktuelle Marktgeschehnisse aus. Und sie ist durch dynamische Wertsicherungsstrategien geschützt. Diese messen und kontrollieren permanent das Risiko des Gesamtportfolios. 

Stiftungsrecht

Rechtsfähige Stiftungen unterliegen dem Stiftungsrecht des Bundes und der Bundesländer. Dabei gelten von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen. Das Stiftungsrecht regelt zum Beispiel den Geltungsbereich, die Stiftungserfordernisse, das Stiftungsgeschäft, die Satzung sowie das Stiftungsvermögen. Zudem regelt es die Genehmigung der Stiftung, die Aufsicht und eventuelle Satzungsänderungen. Deshalb bieten wir für jede Stiftung eine individuelle Beratung an.

Gemeinnützige Stiftungen sind von der Körperschaftssteuer wie auch von der Vermögens-, Gewerbe-, Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit, deshalb wird bei der Kapitalanlage in der Regel keine Kapitalertragssteuer erhoben. Um unter das Gemeinnützigkeitsrecht zu fallen, sind Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit als Grundsätze der Stiftung erforderlich.

Bei einer rechtsfähigen Stiftung wird Vermögen von einem oder mehreren Stiftern eingebracht. Sie kann zu Lebzeiten oder aus einem Nachlass errichtet werden. Allerdings werden rechtsfähige Stiftungen zusätzlich durch die Aufsichtsbehörden der Länder kontrolliert. Änderungen der Satzung sind nur ausnahmsweise möglich, Änderungen des Stiftungszwecks sind in der Regel ausgeschlossen.

Anders als die rechtsfähige verfügt die treuhänderische Stiftung über keine rechtliche Selbstständigkeit und benötigt deshalb einen Treuhänder als Rechtsträger. Das Grundstockvermögen wird auf den Treuhänder übertragen. Weil Kontrollen durch Aufsichtsbehörden nicht erforderlich sind, sind die Verwaltungskosten hier geringer. Der Stiftungszweck kann jederzeit geändert werden. Insgesamt ist die treuhänderische Stiftung deutlich flexibler.  

Alles zum Thema Stiften

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