Antragsstellung bei der gesetzlichen Krankenkasse oder Rentenversicherung
Im Gegengensatz zur GKV übernimmt die DRV nur Reha-Leistungen, wenn diese positive Auswirkungen auf eine (spätere) Erwerbstätigkeit erzielen bzw. erzielen können. Sollte Deine / Ihre DRV davon ausgehen, dass die Reha keine positiven Auswirkungen auf Deine / Ihre spätere Erwerbstätigkeit haben wird, so wird sie Deinen / Ihren Antrag voraussichtlich ablehnen. In diesem Fall müsstest Du / müssten Sie dann erneut einen Antrag stellen; diesmal bei Deiner / Ihrer Krankenkasse.
Im Folgenden haben wir Informationen zusammengestellt, die ausführlich erläutern, wie die Antragsstellung für eine Therapie bei uns in der Klinik am Korso bei der gesetzlichen Krankenkasse oder der Rentenversicherung erfolgt.