Kostenzusage für eine Therapie bei Essstörungen beantragen

Einen Antrag auf eine Kostenzusage sollten gesetzlich Versicherte mit Ihrem/r Hausarzt / Hausärztin ausfüllen. (Formulare finden Sie hier: Antragsstellung bei der gesetzlichen Krankenkasse oder Rentenversicherung)
Als Privatpatient wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung (siehe Abschnitt „Antrag für privat Versicherte").

Sofern wir mit Ihnen ein ambulantes Erstgespräch durchgeführt haben, schreiben wir einen Bericht, den wir Ihrem/r Hausarzt/Hausärztin / Therapeut/ Therapeutin zusenden. Diesen Bericht sollten sie unbedingt dem Antrag beifügen. Wenn Sie weitere Vorbefunde zum Krankheitsbild haben, sollten Sie auch diese dem Antrag hinzufügen.

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne!

Wenn Sie Fragen haben, setzen Sie sich mit unserem Aufnahmesekretariat in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne! Die Kontaktdaten finden Sie im linken oberen Bereich dieser Seite.

Sie möchten wissen, wer die Kosten für Ihre Therapie übernimmt und ob Sie sich Ihre Wunsch-Klinik selbst auswählen können?

Entsprechende Informationen sowie Details zu unserem Aufnahmeverfahren haben wir hier für Sie zusammengestellt: Patientenaufnahme

Alle Infos zur Antragsstellung für eine Aufnahme in der Klinik am Korso

1. Antrag für gesetzlich Versicherte, die…

2. Antrag für privat Versicherte, Beihilfe-Berechtigte, Zusatzversicherte

3. Antrag für Patientinnen und Patienten, die im EU-Ausland krankenversichert sind

4. Wahlleistungen: Chefarztbehandlung bzw. Einzelzimmer

Wichtig: Schicken Sie uns die Kostenzusage zu, sobald sie Ihnen zugegangen ist. 

Anmerkung

Übrigens hat das Land NRW – wie auch der Bund – eine(n) Patientenbeauftragte(n), die/der Ihnen dabei helfen kann, Ihre Interessen und Rechte gegenüber Dritten (z. B. Kostenträgern) zu vertreten. 

Die Links finden Sie hier:

Patientenbeauftragte/r NRW
Patientenbeauftragte/r der Bundesregierung