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Informationen zur Behandlung

Antrag auf Ausübung des Wunsch und Wahlrechtes
Bei der Entscheidung über die Leistung und über die Auswahl der geeigneten Klinik haben Patienten ein Mitspracherecht. Nach dem Wunsch- und Wahlrecht (§ 9 SGB IX) haben die gesetzlichen Kostenträger den berechtigten Interessen von Patienten zu entsprechen. Zur Beantragung können sie dieses Formular nutzen.