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Stiftung / Spenden

Spenden an die Preußische Genossenschaft

Die Preußische Genossenschaft ist zuletzt durch den Freistellungsbescheid des Finanzamts Düsseldorf-Nord vom 20.05.2021 von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer freigestellt. 

 

Nach dem Freistellungsbescheid ist die Genossenschaft berechtigt, steuerliche Zuwendungsbestätigungen nach amtlichem Vordruck auszustellen: Förderung mildtätiger und allgemein als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke, nämlich der Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe und der Förderung des Wohlfahrtswesens.


Geldspenden sind bitte an das Konto der Preußischen Genossenschaft mit der IBAN DE84 2595 0130 0070 0605 33 bei der Sparkasse Hildesheim-Goslar-Peine (BIC: NOLADE21HIK) zu überweisen. Sie müssen bis zum 31.12. dem Konto der Genossenschaft gutgeschrieben worden sein, wenn Zuwendungsbestätigungen für das betreffende Jahr gewünscht werden.

 

Sollten Spenden für besondere Anlässe (Todesfall, Geburtstag etc.) beabsichtigt sein, können gesonderte Unterkonten eingerichtet werden, um die Verwendung der Spenden innerhalb der genannten Zwecke  kontrollieren zu können. Die Buchhaltung ist vorher auf die Einrichtung entsprechender Konten hinzuweisen. Die geleisteten Spenden unterliegen dem Gebot der zeitnahen Verwendung.