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Struktur

Der Johanniterorden ist regional in 23 Genossenschaften gegliedert, 18 deutsche und 5 nichtdeutsche (Finnland, Frankreich, Österreich, Schweiz und Ungarn). Die Provinzial-Sächsische Genossenschaft ist eine der 23 Genossenschaften.

Die Provinzial-Sächsische Genossenschaft ist eine juristische Person alten Rechts und organisiert wie ein rechtsfähiger Verein. Ihr Sitz ist Stendal. Die Einzelheiten sind in der Satzung vom 15. Oktober 1978 in der Neufassung 2005 geregelt.

Organe der Genossenschaft sind der Regierende Kommendator, der Konvent und der Rittertag.

Der Regierende Kommendator leitet die Genossenschaft und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich. Er ist Vorsitzender des Konvents und des Rittertages. Rechtsverbindlich zeichnet er gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Konvents.

Der Konvent hat Stellung und Aufgaben eines Vorstandes. Den meisten Mitgliedern des Konvents sind bestimmte Ämter übertragen (Werkmeister, Schatzmeister, Schriftführer, Personalbearbeiter usw.). Er tritt nach Bedarf, mindestens aber zweimal pro Jahr zusammen.

Der Rittertag tritt jährlich an wechselnden Orten im Gebiet der Genossenschaft zusammen. Die Mitgliederversammlung (Rittertag) beschließt über grundsätzliche Angelegenheiten und wählt den Kommendator sowie die Konventsmitglieder.

Regionale Gliederungen im Genossenschaftsgebiet sind die Subkommenden, denen sämtliche in ihrem Bereich wohnenden Mitglieder des Johanniterordens angehören, auch wenn sie Mitglieder anderer Genossenschaften sind.

Werke der Genossenschaft sind das Krankenhaus Genthin-Stendal, elf Altenheime und die fünf Johanniter-Hilfsgemeinschaften. Mit den Werken des Gesamtordens, der Johanniter-Unfall-Hilfe und der Johanniter-Schwesternschaft, wird eng zusammengearbeitet.