Tag der Ersten Hilfe am 9. September: Wer gar nichts tut, macht etwas falsch!
Die Freiwilligendienstleistenden der Johanniter in Lübeck schließen ihre Ausbildung zum Erste-Hilfe-Trainer ab und klären über Vorurteile zum richtigen Verhalten im Notfall auf
Vielen Menschen ist unwohl bei dem Gedanken, Erste Hilfe leisten zu müssen, weil sie Angst haben, etwas falsch zu machen. „Nur wer gar nichts tut, macht etwas falsch“, erklären Mika Constantz und Fiona Röttger, die bei den Lübecker Johannitern ihren Freiwilligendienst leisten. Sie haben sich für ein Freiwilliges Soziales Jahr bzw. den Bundesfreiwilligendienst in der Erste-Hilfe-Ausbildung entschieden. „Dort lernen wir nicht nur selbst am besten, wie man im Notfall schnell helfen kann, sondern zeigen es auch anderen.“ Nachdem sie Anfang August ihren Freiwilligendienst starteten, absolvierten sie zunächst die Ausbildung zum*zur Erste-Hilfe-Trainer*in. Am heutigen Tag der Ersten Hilfe werden sie nun ihren ersten eigenen Erste-Hilfe-Kurs leiten. „Das passt natürlich perfekt und wir sind schon sehr gespannt darauf, wie es sein wird, selbst vorne zu stehen und die Teilnehmenden anzuleiten.“
Wer selbst mal wieder einen Kurs absolvieren möchte, kann sich bei den Lübecker Johannitern online anmelden: www.johanniter.de/ehhl
Das Thema Erste Hilfe ist sehr vielfältig, genauso wie die dazu bestehenden Mythen und Irrtümer, die im Notfall zu Fehlverhalten führen können. Die beiden Freiwilligen machen den Faktencheck und räumen auf mit Vorurteilen.
Die fünf größten Mythen zur Erste Hilfe
Mythos 1: Die Person darf am Unfallort nicht bewegt werden. „Wenn die Person bewusstlos ist und atmet, muss sie in die stabile Seitenlage bewegt bzw. bei der Wiederbelebung auf den Rücken gelegt werden“, erklärt Mika Constantz. Wenn bei einem Unfall Gefahren durch äußere Umstände bestehen und eine Rettung durch die Ersthelfenden gefahrlos möglich ist, sollte diese auch erfolgen, z.B. mit dem Rautek-Rettungsgriff.
Mythos 2: Bei einem Motorradunfall darf der Helm nicht abgenommen werden. Der Helm muss abgenommen werden, um die Atmung zu überprüfen. „Die Entscheidung, ob reanimiert werden muss oder nicht, hängt von der Atmung ab – und dafür muss der Helm runter“, weiß Fiona Röttger. Außerdem können Menschen im Helm am Erbrochenem ersticken.
Mythos 3: Mit dem Defibrillator kann man versehentlich jemanden verletzen. Das ist unwahrscheinlich, da die automatisierten externen Defibrillatoren selbstständig entscheiden, ob ein Schock ausgelöst wird. Ohne medizinische Notwendigkeit ist ein Schock daher ausgeschlossen. „Da muss man gar nicht ängstlich sein, sondern einfach den Anweisungen des Geräts folgen“, sagen die beiden Freiwilligen.
Mythos 4: Bei Fehlern oder Verletzungen kann man sich strafbar machen. Wenn man Erste Hilfe leistet, macht man sich nicht strafbar, auch nicht bei Körperverletzungen, wie z.B. Rippenbruch bei der Wiederbelebung. „Wichtig ist, den Notruf 112 abzusetzen und Anweisungen zu befolgen. Auf jeden Fall warten, bis die Leitstelle das Gespräch beendet und nicht selbst auflegen“, ergänzt Mika Constantz. Nur bei grober Fahrlässigkeit sieht die Lage anders aus.
Mythos 5: Das Heimlich-Manöver bei Fremdkörper in den Atemwegen darf nicht bei Kindern angewandt werden. „Beim Säugling wird anstelle des Heimlich-Handgriffs mit zwei Fingern auf den Brustkorb gedrückt. Das wechselt sich ab mit Klopfen auf den Rücken“, erklärt Fiona Röttger die beste Vorgehensweise. „Bei Kindern im Alter von über einem Jahr kann der Heimlich-Handgriff angewandt werden.“ Sollte durch Fremdkörper in den Atemwegen keine Atmung mehr feststellbar sein, erfolgt die Wiederbelebung durch Drücken und Beatmen.
Das Bildungsportal der Johanniter bietet unter bildungsportal.johanniter.de weiterführende Informationen und digitale Kursangebote zur Ersten Hilfe.
Wann war Ihr letzter Erste-Hilfe-Kurs?
Die Johanniter in Lübeck bieten regelmäßig Kurse im Jahr an. Ein Erste-Hilfe-Kurs enthält neun Unterrichtseinheiten und kostet 55 Euro. Hier geht es zur Online-Kursbuchung: www.johanniter.de/ehhl