24.11.2022 | Johanniter-Jugend

Neue Jugendordnung der Johanniter-Jugend tritt in Kraft

Nach mehr als einem Jahr Arbeit an einer neuen Jugendordnung wurde diese am 16. Oktober von der Bundesjugendversammlung (BJV) beschlossen und am vergangenen Wochenende, am 19.11.2022, durch die Delegiertenversammlung der JUH bestätigt.

Am Wochenende nahmen die beiden Bundesjugendleiter*innen Julia von Franzki und Markus Walper in Nieder-Weisel an der 61. Delegiertenversammlung der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. teil. Die Delegiertenversammlung tagt in der Regel einmal im Jahr, traditionsgemäß am Wochenende vom Totensonntag. Die von den Vertreterversammlungen der Landesverbände gewählten Delegierten bilden die Delegiertenversammlung. Jeder von ihnen hat eine Stimme. Dazu treten die Landesvorstände mit einer Stimme je Landesverband sowie die beiden Bundesjugendleiter*innen mit einer Stimme. Die Mitglieder des Präsidiums, des Bundesvorstands und der Bundesleitung sowie der Ordenswerkmeister nehmen ohne Stimmrecht teil.

Julia und Markus berichteten am Samstag der Versammlung von aktuellen Geschehnissen in unserer Johanniter-Jugend. Schwerpunkt ihres Berichts legten sie auf das Ehrenamt und die Nachwuchsgewinnung für den Jugendverband und die JUH. Dabei knüpften sie thematisch an die letzte Delegiertenversammlung an und appellierten unter dem Titel "Unser Ehrenamt: Heute, morgen und übermorgen" an die Delegierten sich gemeinsam den Herausforderungen zu stellen und sich gegenseitig zu unterstützen. Später folgte dann das Highlight der Versammlung aus JJ-Sicht: Die Änderung der Jugendordnung und Bestätigung des Beschlusses der Bundesjugendversammlung vom 16.10.. Die Delegiertenversammlung nahm den Antrag einstimmig an. Diese tritt damit ab sofort in Kraft. "Der einstimmige Beschluss der Bundesjugendversammlung war ein klares Zeichen für Veränderung und den Wunsch nach neuen Strukturen. Wir freuen uns sehr über das ebenfalls klare Zeichen der Delegiertenversammlung, dies zu unterstützen, in dem sie dem einstimmig zugestimmt hat",  sagt Julia. Markus ergänzt: "Ein großer Dank gilt den Mitgliedern des Fachausschusses Strategie und all denen, die in den letzten anderthalb Jahren am Strukturprozess mitgewirkt haben. Wir können alle stolz auf das Ergebnis, einer neuen und kinder- und jugendgerechteren Jugendordnung, sein".  

Damit gilt von nun an für die Johanniter-Jugend eine neue Jugendordnung inklusive 17 Richtlinien. Die Richtlinien umfassen die bisherigen Beschlüsse der BJV, sowie die Inhalte des bisherigen Verwaltungsleitfadens und der Arbeitshilfe Wahlen. Diese sind ist somit nicht mehr gültig, sondern werden durch die Richtlinien ersetzt.

Auf dieser Seite stehen unter Downloads die neue Jugendordnung und die dazügehörigen Richtlinien zum Herunterladen zur Verfügung

 

Als Jugendverand der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. gilt dessen Satzung ebenfalls für die Johanniter-Jugend. Die Jugendordnung als Anhang zur Satzung regelt darüber hinaus wichtige Punkte, wie die Mitgliedschaft, die Zusammensetzung von Jugendleitungen, Wahlen und vieles mehr im Jugendverband. Die Jugendordnung kann durch die Bundesjugendversammlung, dem höchsten beschlussfassenden Gremium der Johanniter-Jugend mit einer dreiviertel Mehrheit geändert werden. Die neue Jugendordnung tritt allerdings erst mit positivem Beschluss der Delegiertenversammlung in Kraft.