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Hilfsgemeinschaft

Die Johanniter-Hilfsgemeinschaften (JHG) sind ein Ordenswerk des Johanniterordens und organisatorisch der jeweiligen Genossenschaft des Ordens untergeordnet. Mitglied kann jeder werden, der sich der diakonischen Aufgabe des Doppelauftrages des Johanniterordens verbunden fühlt und hinter der Satzung der jeweiligen JHG steht.

Sie bilden einerseits eine eigenständige Organisation innerhalb der Johanniter, sind andererseits eng verzahnt mit den örtlichen Subkommenden. Die Mitglieder der Johanniter-Hilfsgemeinschaften sind ausschließlich ehrenamtlich tätig.

Die Johanniter-Hilfsgemeinschaften verfolgen ausschließlich gemeinnützige und karitative Ziele. Zu den Aufgaben gehören:

  • Hilfeleistung bei außerordentlichen Notständen
  • Hilfe bei körperlich und wirtschaftlich Schwachen
  • Beitrag zur Erziehung der Jugendlichen
  • Beteiligung an Aufgaben der freien Wohlfahrtspflege und Ergänzung der behördlichen Fürsorge 

 

In Mecklenburg gibt es zwei Johanniter-Hilfsgemeinschaften: in Rostockund Neubrandenburg. Auf diesen Seiten finden Sie auch Informationen zu den Aktivitäten der jeweiligen JHG.