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Geschichte

Lange vor der politischen Wende unterstützte die Johanniter Hilfsgemeinschaft Bonn die Pfeifferschen Stiftungen in Magdeburg durch finanzielle Hilfeleistungen, Beschaffung wichtiger medizinischer Gerätschaften, Haushaltsgegenständen und durch die Betreuung von Diakonissen und medizinischem Fachpersonal.

Im Kleinen wie im Großen wurde viel Hilfe geleistet, Trost gespendet, Optimismus verbreitet. So entstanden enge freundschaftliche Beziehungen, die nach dem Wegfall der Grenze noch vertieft werden konnten. Hilfe, Unterstützung und Freundschaft in dieser nicht leichten Zeit durch die JHG Bonn wird uns stets in dankbarer Erinnerung bleiben.

Diese jahrelange Verbundenheit sowie die atemberaubenden politischen Umwälzungen im Herbst 1989 waren die Grundlage für die Idee, in Magdeburg eine Johanniter Hilfsgemeinschaft zu gründen. Herr von Roebel aus Bonn und Herr Schneider aus Magdeburg waren die Initiatoren, aus engstem Freundeskreis wurden die Mitglieder geworben. Die Idee, Gutes zu tun, begeisterte alle. Doch bald erkannten aber auch alle, die damit verbundenen Schwierigkeiten und Probleme. Würden wir es schaffen, immer genügend Spendengelder für unsere Arbeit zu erbitten in einer Region, die gleich nach der Wende von hoher Arbeitslosigkeit und den damit verbundenen Problemen betroffen war? Würden wir neben der familiären und beruflichen Belastung, neben den enormen Umstellungen in unserem Leben noch die Kraft für eine solche anspruchsvolle humanitäre Aufgabe finden?

In der Gewissheit, bei der Bewältigung der Schwierigkeiten auf die Hilfe aller Freunde der JHG Bonn und der in Magdeburg und Umgebung zählen zu können, und mit sehr viel Gottvertrauen wurde im April 1990 der Beschluss gefasst, die JHG zu gründen. Am 11.10.1990 hielten wir die amtlich beglaubigte Urkunde in den Händen. Damit war die JHG MD die erste Hilfsgemeinschaft, die in der damaligen DDR noch vor der Wiedervereinigung Deutschlands gegründet worden ist.

Zwei Besonderheiten waren jedoch mit dieser historisch einmaligen Aktion verbunden: Die JHG musste nach dem damaligen Gesetz als e.V. registriert werden. Statt eines Amtssiegels wurde folgender Satz neben die Unterschrift des Justizsekretärs gesetzt: „Von der Beidrückung eines Dienstsiegels wurde abgesehen, weil ein Dienstsiegel durch Gesetz noch nicht eingeführt ist.“