Sachspenden
Manche Hilfsprojekte können in hohem Maße durch Sachspenden unterstützt werden.
Ein reicher Fluss dieser Spenden hilft den bedürftigen Menschen immens.
Durch große Resonanz auf solche Anfragen helfen Sie den bedürftigen Menschen in hohem Maße.
Besonderer Bedarf, wie zum Beispiel anlässlich von Naturkatastrophen und ähnlichem, wird von uns durch die Presse kundgetan oder auch mit Hilfe schriftlicher Aufrufe an Firmen oder bestimmte Personenkreise.
Sie geben uns die Sachspenden und wir leiten sie weiter; oder wir geben Ihnen selbst die Adressen. Dann haben Sie die Genugtuung, vor Ort helfen zu können.
Sachspenden, die uns ohne vorherige Abstimmung erreichen, sind dagegen nur selten zweckdienlich.
Zum Thema Sachspenden beraten wir Sie gern. Schicken Sie uns einfach Ihre Fragen über das Kontaktformular.
Zuwendungsbestätigungen für Sachspenden können wegen der Vorgaben des Finanzamts von der JHG Marburg-Gießen-Wetzlar nur ausgestellt werden, wenn uns diesbezüglich eine Rechnung mit dem Vermerk "gegen Zuwendungsbestätigung" erreicht. Aus diesem Grund können Zuwendungsbestätigungen auch nur für Selbstständige oder Firmen ausgestellt werden. Privatpersonen können leider nicht mit Zuwendungsbestätigungen bedacht werden.