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Sachspenden

Bestimmte Hilfsprojekte können in hohem Maße durch Sachspenden unterstützt werden.
Sachspenden die uns ohne vorherige Abstimmung erreichen sind dagegen nur selten zweckdienlich.
Zum Thema Sachspenden beraten wir Sie gern über die in der Rubrik "Kontakt" hinterlegten Telefonnummern und Emails.
Zuwendungsbestätigungen für Sachspenden können wegen der Vorgaben des Finanzamtes von der JHG Taunus nur ausgestellt werden, wenn uns diesbezüglich eine Rechnung mit dem Vermerk "gegen Zuwendungsbestätigung" erreicht.
Aus diesem Grund können Zuwendungsbestätigungen auch nur für Selbstständige oder Firmen ausgestellt werden. Privatpersonen können nicht mit Zuwendungsbestätigungen bedacht werden.