15.03.2024 | Johanniter-Jugend Niedersachsen/Bremen

Landesjugendversammlung in Braunschweig

Zur ersten Landesjugendversammlung der Johanniter-Jugend Niedersachsen/Bremen im Jahr 2024 lud die Landesjugendleitung am 09.03.2024 nach Braunschweig ein.

Die Landesjugend traf sich im März zur Versammlung in Braunschweig.

Es trafen sich in der dortigen Jugendherberge 14 Vertreter der Regionaljugendleitungen und die Beauftragten der Landesjugendleitung. Zur Versammlungsleitung wählte das Gremium Bodo Dannhöfer (Stabsstellenleitung Johanniter-Jugend und Freiwilligendienste), da Landesjugendleiter Tobias Busse krankheitsbedingt nicht anwesend sein konnte. Als Gast war das Mitglied des Landesvorstands Hannes Wendler anwesend, der das Gremium motivierte die Johanniter-Jugend kontinuierlich weiter zu entwickeln und dazu die Unterstützung des Landesvorstandes anbot.

Auf der Agenda standen neben dem Austausch zu diversen Themen die Berichte aus den Regionalverbänden, die Verabschiedung des Haushaltsvorschlags für 2025 und die Überarbeitung des Fortbildungskalenders 2024. Ergänzung fand die Gremiensitzung durch einen lebendigen Workshop, der die Themen Jugend auf dem Tag der Johanniter und Vernetzung mit den anderen helfenden Jugendverbänden zum Inhalt hatte. Der Abend wurde mit einem gemeinschaftlichen Bowling abgeschlossen, was den Teilnehmer/-innen große Freude bereitete.

Über die Landesjugendversammlung 

Im höchsten Entscheidungsgremium der Johanniter-Jugend auf Landesebene ist jede Regionaljugendleitung mit der Summe ihrer Mitglieder vertreten . Dazu kommen die Mitglieder der Landesjugendleitung, ihre Beauftragten und Gäste sowie die Vertrauenspersonen. Die Landesjugendversammlung tagt mindestens einmal im Jahr. Dort werden gemeinsam der Haushalt und die Jahresplanung für das kommende Jahr besprochen und verabschiedet, Berichte diskutiert, Anträge an die Bundesjugendversammlung formuliert und Richtlinien für die Jugendarbeit erarbeitet und beschlossen. Zu den wichtigsten Aufgaben der Landesjugendversammlung gehört alle zwei Jahre die Wahl der Landesjugendleitung.

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