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Unsere Genossenschaft

Die Genossenschaft Rheinland-Pfalz-Saar

Bis zum Jahr 1984 führte die Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem Genossenschaften bzw. Kommenden in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland außer in Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Bremen ein. Das Gebiet der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland wurde von den benachbarten Genossenschaften Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland betreut.

1982 lebten in Rheinland-Pfalz 10 Johanniter, die sich in den Subkommenden Koblenz, Mainz und Kurpfalz zusammenfanden. Einziges und größtes Ordenswerk in diesem Bereich war das Evangelische und Johanniter-Krankenhaus der Rheinischen Genossenschaft in Dierdorf. Die Gründung der neuen Genossenschaft Rheinland-Pfalz-Saar erfolgte am 17. Januar 1984 in Grünhaus bei Trier. Die rheinische Genossenschaft trat ihre Anteile an dem Krankenhaus Dierdorf an die neue Genossenschaft ab und stattete das Krankenhaus mit einem erheblichen Startkapital aus. Seit 2014 ist der Johanniterorden nicht mehr Gesellschafter dieses Hauses.

In der dynamischen Entwicklung der Genossenschaft Rheinland-Pfalz-Saar sind weitere Werke hinzugekommen:

  • Johanniter Haus Sinzig gGmbH  - Franziskushaus – in Sinzig (1989)
  • Johanniter – Zentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie GmbH Neuwied (1991)
  • Johanniter Haus Klein-Niedesheim
  • Johanniter Haus für Kinder- und Jugendpsychiatrie am UKS in Homburg
  • Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Koblenz (2018/19)

Die Personalstatistik der Genossenschaft Rheinland-Pfalz-Saar zeigt am 1. Januar 2018 folgende Mitgliederzahlen: 68 Ritterbrüder, davon waren 35 Ehrenritter und 33 Rechtsritter. Damit ist diese Genossenschaft die zahlenmäßig kleinste Genossenschaft auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie umfasst folgende Subkommenden:

  • Subkommende Koblenz (1973)
  • Subkommende Mainz (1986)
  • Subkommende Ahr und Wied (1991)
  • Subkommende Pfalz (1991)
  • Subkommende Saar-Mosel (1995)

Die Subkommenden sind, wie der Protektor des Ordens S.K.H. Prinz Wilhelm-Karl von Preußen bei der Gründung der Subkommende Pfalz am 25. Februar 1991 formulierte "die Fronttruppen des Johanniterordens, an deren diakonischer und spiritueller Wirksamkeit seine Glaubwürdigkeit nach innen und nach außen gemessen wird." Der diakonische Dienst an den Kranken einerseits und der Kampf gegen den Unglauben andererseits bilden den historischen Doppelauftrag für die Ritter des Johanniterordens. Der zweite Teil des Ordensauftrages muss gleichrangig neben dem diakonischen Auftrag stehen. Der Großmeister Raymund de Puy (geb. 1120, gest. 1160) schildert dies in Kapitel XIII seiner Ordensregel: "Kommt ein Kranker in ein dem Meister unterstelltes Spital, so nehmt ihn so auf: Erst beichte er einem Priester seine Sünden, dann empfange er die Hl. Kommunion. Dann trage man ihn zum Bett, und dort werde er, wie der Herr, nach des Hauses Möglichkeiten alle Tage liebevoll gespeist, noch ehe die Brüder essen."

Bei den Gründungsberatungen 1984 wurden die Tätigkeitsbereiche der Ordensmitglieder definiert:

  • verstärkte Mitarbeit eines jeden Ritterbruders in den Bereichen der evangelischen Kirche (Gemeindearbeit, Presbyterium)
  • Unterstützung der Ordenswerke im Einzugsbereich, insbesondere der Unfall-Hilfe und der Johanniterhilfsgemeinschaften
  • Aufbau von weiteren Subkommenden, Mitwirkung bei Johanniter-Anwärtertagungen
  • ökumenische Arbeit durch Kontakt zu den Malteser-Rittern.

Spendenkonto:

Genossenschaft Rheinland-Pfalz-Saar des Johanniterordens
Deutsche Bank Saar, IBAN DE57 5907 0070 0030 2000 00, BIC: DEUTDEDB595