Tipps für die Testamentsgestaltung

„Ja, das müsste ich auch mal irgendwann ange­hen“, ist häufig die Aussage, wenn das Stichwort Testament fällt. Und meistens bleibt es dann bei dem guten Vorsatz. Umfragen zufolge haben zwei Drittel der Deutschen kein Testament. Die Gründe sind vielfältig: von Bequemlichkeit,„weil das ja noch lange Zeit hat“, bis hin zur Scheu vor dem vermeintlich unangenehmen Thema. Im Ge­spräch mit Matthias Jach, Andrea Schröder und Dr. Viva-Katharina Volkmann von den Johan­nitern haben wir die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Stifterbrief: Warum brauche ich überhaupt ein Testament? Ist nicht alles gesetzlich geregelt?

Matthias Jach: Das ist richtig. Es gibt eine gesetz­liche Erbfolge, die klar regelt, wie Ihr Nachlass in­nerhalb Ihrer Familie aufgeteilt wird. Das entspricht aber vielleicht nicht vollständig Ihren Wünschen, zum Beispiel, weil Sie Freunde, Paten- oder Stief­kinder berücksichtigen wollen. Oder weil Sie unver­heiratet zusammenleben.

Andrea Schröder: Wenn Sie kein Testament ver­fassen, erbt möglicherweise der Staat. Eventuell liegt Ihnen aber auch etwas am Herzen, das Sie auch nach Ihrem Tod unterstützen wollen: etwa die Fürsorge für benachteiligte Kinder oder Ihr örtliches Krankenhaus, in dem Sie so gut betreut wurden. Ihr Testament bietet die Chance, die Zukunft weiter mitzugestalten und Ihre persönlichen Werte weiter­leben zu lassen. Und natürlich sich zu bedanken.

Stifterbrief: Die vielen Begriffe verwirren mich: Erbe, Vermächtnis, Schenkung. Was bedeutet denn was?

Dr. Viva-Katharina Volkmann: Der Erbe – oder auch die Erbengemeinschaft – übernimmt alle Rech­te und Pflichten des Verstorbenen und tritt in dessen vollständige Rechtsnachfolge ein. Mit einem Ver­mächtnis können Sie dagegen einzelne Vermögens­gegenstände, wie zum Beispiel einen Geldbetrag, einen bestimmten Wertgegenstand oder ein Grund­stück vermachen; das bietet die Möglichkeit, einzel­ne Personen oder Organisationen zu bedenken. Bei einer Schenkung ist das Schöne, dass Sie selbst mit­erleben, wie Ihre Zuwendung wirkt, denn sie erfolgt zu Lebzeiten. Das Gute an unserem Erbrecht ist, dass es vielfältige Gestaltungen ermöglicht und die­se auch miteinander kombiniert werden können. Das kommt jedoch nur zum Zuge, wenn Sie sich zu Lebzeiten dazu Gedanken machen.

Stifterbrief: Wie sollte ich vorgehen, wenn ich mein Testament erstelle?

Matthias Jach: Zuerst verschaffen Sie sich am besten einen Überblick, indem Sie Ihr Vermögen und auch Ihre Verbindlichkeiten auflisten. Und dann überlegen Sie, wer was bekommen soll.

Dr. Viva-Katharina Volkmann: Ganz wichtig: Sprechen Sie mit den Menschen, denen Sie etwas hinterlassen möchten, über Ihre Pläne. Das hilft Enttäuschungen zu vermeiden.

Andrea Schröder: Überlegen Sie, ob Sie sich durch einen Steuerberater oder einen Anwalt beraten lassen wollen. Das hilft, klar und eindeutig zu for­mulieren und beugt eventuellen hohen Steuerbe­lastungen der Erben vor. Sicherheit gibt auch ein mit einem Notar verfasstes Testament, das ist aber keine Pflicht.

Stifterbrief: Welche formalen Erfordernisse an das Testament gibt es?

Dr. Viva-Katharina Volkmann: Sie müssen Ihr Tes­tament handschriftlich verfassen, nicht am Compu­ter. Pflichtbestandteile sind Ihr Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Wohnort sowie Ort und Datum, an dem Sie es verfasst haben. Und Sie unterschrei­ben es mit Vor- und Zunamen.

Andrea Schröder: Wichtig ist auch das eindeutige Benennen der Erben und Vermächtnisnehmer, am besten mit vollständigem Namen und Adresse, ggf. Geburtsdatum. Denken Sie auch an Ersatzerben, falls der eigentliche Erbe vor Ihnen oder gleichzeitig mit Ihnen verstirbt. Das ist insbesondere dann wich­tig, wenn Sie nur eine Person als Erben einsetzen.

Matthias Jach: Bewahren Sie es an einem sicheren Ort auf, wo es verlässlich schnell gefunden werden kann. Am besten informieren Sie eine Person Ihres Vertrauens darüber. Sie können es auch gegen Ge­bühr beim örtlichen Amtsgericht hinterlegen. Das kostet nicht viel und beugt Missbrauch vor.

Stifterbrief: Was muss ich beachten, wenn ich eine gemeinnützige Organisation bedenken will?

Andrea Schröder: Die Johanniter-Stiftung bietet Ihnen eine Vielzahl an Möglichkeiten, Ihre Herzens­wünsche umzusetzen – und zwar unabhängig davon, wie groß Ihr Vermögen ist. Sie können für verschiedene Themen zustiften: von Initiativen für Kinder und Jugendliche bis hin zur Pflege- und Hospizarbeit.

Dr. Viva-Katharina Volkmann: Gemeinnützige Organisationen wie die Johanniter sind übrigens von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit, so dass jeder Euro Ihrer Zuwendung in unsere lebens­wichtige Arbeit fließt.

Matthias Jach: Falls Sie die Johanniter berücksichti­gen wollen, sprechen Sie uns gerne unverbindlich an. Dann können wir mit Ihnen gemeinsam besprechen, wie wir Ihre Wünsche am besten umsetzen können.

 

Matthias Jach arbeitet im Bereich Philanthropie der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.

Andrea Schröder ist Geschäftsführerin der Johanniter-Stiftung.

Dr. Viva-Katharina Volkmann ist Rechtsanwältin/Fachanwältin für Steuerrecht und für die Johanniter GmbH tätig.