Fortbildung Betreuungskräfte nach SGB XI in der Region Esslingen

Diese Fortbildung frischt das Wissen von bereits ausgebildeten Betreuungskräften auf.

Unsere Leistungen

Das Pflegeversicherungsgesetz fordert jährliche Fortbildungen für alle bereits ausgebildeten Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI mit einem Mindestumfang von insgesamt 16 Stunden.

In der Schulung frischen die Teilnehmenden ihr Wissen für ihre Arbeit in der sozialen Betreuung auf.

Für wen ist die Fortbildung geeignet?

Erste-Hilfe Vortrag

Die Fortbildung richtet sich an ausgebildete Betreuungskräfte, aber auch Interessierte (Pflege-, Alten- und Krankenpflegehelfende) können gerne teilnehmen. 

Was ist der Inhalt des Kurses?

Mit unserem Fortbildungsangebot möchten wir bereits qualifizierten Betreuungskräften anbieten, ihr Wissen zu aktualisieren und die Erfahrungen aus der Praxis zu reflektieren. Die Fortbildungen beinhalten jährlich wechselnde Themen, die aus dem Arbeits- und Handlungsumfeld der Betreuungskräfte abgeleitet sind. 
Mit der Teilnahme der Fortbildung erbringen Sie den Nachweis für Ihre Fortbildungspflicht als zusätzliche Betreuungskraft nach § 43 b und § 53 b (a.F. § 87 b).