17.02.2025 | Regionalverband Ostwestfalen

Brandschutz in Theorie und Praxis

In unserer Bielefelder Regionalgeschäftsstelle fand der erste planmäßige Brandschutzhelferlehrgang statt.

Mitarbeitende aus drei Unternehmen hatten sich angemeldet, um sich als Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen. Gemeinsam mit einem Kollegen der Feuerwehr führte Johanniter-Ausbildungsleiter Torge durch den abwechslungsreichen Kurs. 

Erlernt werden theoretische Inhalte zu:

• Grundzüge des Brandschutzes

• Betriebliche Brandschutzorganisation

• Gefahren durch Brände und richtiges Verhalten im Brandfall

• Aufgaben und Besonderheiten während einer Evakuierung

• Theoretische Feuerlöschausbildung

Für alle Kursteilnehmenden war die praktische Feuerlöschausbildung das Highlight des Kurses, denn hier hieß es: Ran an die Feuerlöscher und los!

Simuliert wurden Lagerfeuer, Bildschirmbrand und der Brand in einer Feuertonne.

Spezielle Brandherde und brennende Materialien bedürfen verschiedener Löschmittel und Verhaltensweisen in der Brandbekämpfung.

Brandschutz ist Pflicht!

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, Mitarbeitende gemäß Arbeitsschutzgesetz und Vorgaben der Unfallversicherungsträger im Brandschutz auszubilden. Der Gesetzgeber schreibt einen Mindestwert von fünf Prozent der Beschäftigten vor. Je nach Kundenfrequenz und Gefährdungslage kann die Zahl auch höher liegen. Im Schadensfall haftet sonst die Geschäftsleitung persönlich. Brandschutzhelferinnen und -helfer unterstützen im Betrieb beim vorsorgenden Brandschutz, in der Brandbekämpfung, in der Bedienung von Brandschutzeinrichtungen und bei der Einweisung der Feuerwehr – und sie sorgen für Rechtssicherheit.

Wir Johanniter bilden Brandschutzhelferinnen und -helfer gemäß den Vorgaben der DGUV Information 205-023 und der ASR A2.2 aus.

Kurs buchen oder besuchen? Dann freuen wir uns über eine Nachricht an: ausbildung.ostwestfalen@johanniter.de