Ein Zuhause bietet Sicherheit und Geborgenheit. Gerade deshalb möchten viele Menschen ihre gewohnte Umgebung auch im hohen Alter, im Krankheitsfall oder nach einem Unfall nicht aufgeben. Die Johanniter passen sich Ihren Bedürfnissen an: mit einem mobilen Pflegedienst, der mit Fachwissen, Erfahrung und Zuwendung auf Ihre Wünsche eingeht. Wir beraten Sie in allen Fragen der häuslichen Pflege und Sie entscheiden, welche Leistungen unseres ambulanten Pflegeteams Sie in Anspruch nehmen möchten.
Aktuell freie Pflegeplätze - Jetzt Kontakt aufnehmen
Sie benötigen dringend ambulante Pflegehilfe und interessieren sich für unsere Leistungen? Wir haben unsere Kapazitäten ausgebaut und unsere erfahrenen Pflegeprofis mit Herz freuen sich über Ihre Anfrage.
Alternativ erreichen Sie uns telefonisch unter der +49 800 0019214
Unsere Leistungen
Häusliche Krankenpflege nach Unfall oder Krankenhausaufenthalt (sowie tägliche Körperpflege und Medikamentenversorgung in Absprache mit Ihrem Arzt)
Altenpflege und hauswirtschaftliche Leistungen (Hilfe beim Putzen und Einkaufen)
Entlastung pflegender Angehöriger durch Pflegeberatung, Verhinderungspflege (z.B. in den Ferien) und Kursangebote zur Wissensvermittlung in Alten- und Krankenpflege
Zusätzliche Betreuungsleistungen wie z.B. Besuchs- und Betreuungsdienst (Spaziergänge oder Begleitung bei Arztbesuchen)
Auf Pflege angewiesen zu sein, bedeutet für viele Menschen einen großen Einschnitt. Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung, aber auch das normale Älterwerden, kann Beeinträchtigungen und Pflegebedürftigkeit mit sich bringen. Wer bisher den eigenen Alltag allein bewältigt hat, ist plötzlich auf Unterstützung angewiesen. Häufig übernehmen Familienmitglieder die Betreuung geliebter Angehöriger. Doch wenn die Pflege länger andauert oder der Pflegeaufwand zu groß wird, können sie an die Grenzen ihrer Belastbarkeit kommen. Die ambulante Pflege der Johanniter-Unfall-Hilfe hilft Pflegebedürftigen, zu Hause bestens versorgt zu werden und entlastet pflegende Angehörige in ihrem Alltag.
Kostenlose Pflegeberatung
Gern bieten wir Ihnen eine ausführliche, unverbindliche Beratung in allen Fragen, Angeboten und Möglichkeiten rund um die häusliche Pflege und Betreuung an. Ziel unserer Pflegeberatung ist es, dafür zu sorgen, dass Sie genau die Hilfe und Unterstützung im Alltag bekommen, die Sie brauchen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Als pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung gilt, wer aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung oder einer gesundheitlichen Belastung in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt und daher dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist. Als dauerhaft gilt ein Zeitraum von voraussichtlich mindestens sechs Monaten. Um Leistungen beantragen zu können, müssen jedoch nicht erst sechs Monate verstrichen sein. Die Pflegekasse entscheidet nach Antrag über den Hilfebedarf.
Nach der Antragstellung leitet die Pflegekasse die Begutachtung der pflegebedürftigen Person ein. In der Regel erfolgt diese zu Hause durch Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), bei privat Versicherten durch den Medizinischen Dienst der privaten Krankenversicherung, MEDICPROOF. Der Termin für die Begutachtung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Die Pflegekassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Versicherten eine individuelle Pflegeberatung anzubieten. Ein entsprechender Beratungstermin muss Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach dem Stellen des Pflegeantrags angeboten werden. Die Pflegeberatung kann auf Wunsch zu Hause stattfinden. Alternativ kann Ihnen die Kasse einen Gutschein für eine Beratung innerhalb des gleichen Zeitraums bei einer qualifizierten Beratungsstelle anbieten. Diesen können Sie bei unserem abulanten Pflegedienst einlösen und sich vollumfänglich zu Ihrer neuen Lebenssituation und Ihren Möglichkeiten beraten lassen.
Die Pflegeversicherung ist wie eine Teilkasko-Versicherung zu verstehen: Sie leistet einen Beitrag zur Finanzierung der Pflege, deckt aber nicht zwingend alle Leistungen voll ab. Leistungen der Pflegeversicherung gibt es nur auf Antrag und wenn die pflegebedürftige Person die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt. Das heißt, sie muss in den vergangenen zehn Jahren vor Antragstellung mindestens zwei Jahre lang Mitglied der Pflegeversicherung oder familienversichert gewesen sein. Wichtig: Bei Krankenkasse und Pflegekasse handelt es sich um zwei getrennte Versorgungssysteme, auch wenn der Beitrag zur Pflegeversicherung in der Regel über die Krankenkasse eingezogen wird. Die Krankenversicherung übernimmt Leistungen nur dann, wenn es sich um eine vorübergehende Pflege handelt.
Werden Pflegeleistungen benötigt, ist die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, ein Pflegestützpunkt oder ein ambulanter Pflegedienst in der Nähe die erste Anlaufstelle. Hier erhalten Betroffene alle wichtigen Informationen und Antragsformulare. Sind Sie sich unsicher, wer für welche Leistungen zuständig ist, können Sie vorab auch bei Ihrer Krankenkasse nachfragen. Die Johanniter-Unfall-Hilfe berät Sie ebenfalls unter der gebührenfreien Telefonnummer +49 800 0019214. Pflegebedürftige können eine Vertrauensperson zur Wahrnehmung ihrer Interessen gegenüber der Pflegekassebevollmächtigen, zum Beispiel Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn.
Jeder Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (z. B. der Erstantrag oder ein Höherstufungsantrag) muss schriftlich erfolgen. Dies kann formlos geschehen, die meisten Pflegekassen bieten jedoch Vordrucke an. Antragsberechtigt ist die pflegebedürftige oder eine bevollmächtigte Person.
Eine Begutachtungssituation ist ungewohnt. Damit die pflegebedürftige Person diese nicht allein meistern muss, ist die Anwesenheit einer vertrauten Person empfehlenswert.
Notieren Sie wichtige Fragen vorher, damit diese in der Aufregung nicht vergessen werden.
Halten Sie ärztliche Unterlagen bereit und führen Sie möglichst schon einige Zeit vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch. Darin können Sie notieren, bei welchen Alltagstätigkeiten Sie Hilfe brauchen. Entsprechende Vordrucke halten die Pflegekassen bereit.
Darüber kann es hilfreich sein, die Unterstützung eines Pflegedienstes bei der Vorbereitung und Durchführung der Begutachtung in Anspruch zu nehmen. So haben Sie von Anfang an eine professionelle Begleitung an Ihrer Seite. Der ambulante Pflegedienst der Johanniter unterstützt Sie gern.
Pflegegradrechner
Welcher Pflegegrad steht mir zu?
Die Berechnung des Pflegegrades hängt von vielen Faktoren ab:
Mobilität
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Die Höhe der Pflegesachleistungen wurde 2022 ab dem Pflegegrad 2 um 5 % angehoben. Der Tabelle können Sie die neuen Beträge für Sachleistungen je Pflegegrad entnehmen. Das Pflegegeld, die Verhinderungspflege und der Zuschuss zur Tagespflege wurden nicht erhöht.
Der Betrag für die Kurzzeitpflege erhöhte sich 2022 um 10 % auf bis zu 1.774,00 € (von 1.612,00 €) pro Jahr für die Pflegegrade 2–5. Der Zuschuss für die Kurzzeitpflege kann weiterhin mit maximal 50 % der Mittel aus der Verhinderungspflege aufgestockt werden. Allerdings bleibt es bei der Verhinderungspflege bei einer Erstattung der Pflegekasse von bis zu 1.612,00 € jährlich. Das heißt, für die Kurzzeitpflege stehen in Kombination mit der Verhinderungspflege maximal 3.386,00 € pro Jahr zur Verfügung.
Zur Umwandlung ungenutzter Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen musste bis Ende 2021 ein gesonderter Antrag gestellt werden. Seit Januar 2022 ist dies nun nicht mehr erforderlich. Die Pflegekasse wandelt den Pflegesachleistungsbetrag jetzt automatisch um, wenn die eingereichte Rechnung die zur Verfügung stehenden Entlastungsleistungen übersteigt. Natürlich geht das nur, wenn noch Pflegesachleistungen zur Verfügung stehen. Das bedeutet: Wenn die Entlastungsleistungen regelmäßig genutzt werden, stehen monatlich 125,00 € zur Verfügung. Bei Einreichung einer Rechnung über 200,00 € prüft die Pflegekasse automatisch, ob der Pflegesachleistungsbetrag umgewandelt werden kann, und erstattet die Rechnung entsprechend. Hinweis: Wenn Sie keine Umwandlung der Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen wünschen, sollten Sie darauf achten, dass der Rechnungsbetrag die zur Verfügung stehenden Entlastungsleistungen nicht übersteigt. Alternativ können Sie die Kasse mit Einreichen der Rechnung informieren, dass Sie auf die Umwandlung verzichten.
Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, wie etwa ein Pflegebett, können seit Januar 2022 nicht mehr nur vom Arzt, sondern auch von einer Pflegefachkraft empfohlen werden. Diese Empfehlung ersetzt die Verordnung des Arztes. Das heißt, Pflegefachkräfte erhalten eine Verordnungskompetenz für (Pflege-)Hilfsmittel. Diese gilt zum einen für Fachkräfte von Pflegediensten und zum anderen auch für Pflegefachkräfte, die bei Pflegegeldbezug den verpflichtenden Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen. Die schriftliche Empfehlung der Fachkraft wird dann zusammen mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse eingereicht. Diese Neuerung ist bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln eine erhebliche Erleichterung.
Weitere Unterstützungsangebote der Johanniter-Unfall-Hilfe
Neben der Betreuung und Pflege in den eigenen vier Wänden bieten wir noch weitere Dienstleistungen in Hannover an, um Sie und Ihre Angehörigen im Alltag unterstützen und entlasten zu können: