15.03.2019 | Bundesgeschäftsstelle

Kooperation mit Bundeswehr vertieft

JUH-Präsident und zwei Mitglieder des Bundesvorstandes unterzeichnen weiteres Kooperationsabkommen mit der Bundeswehr

JUH-Präsident und Bundesvorstandsmitglied im Gespräch mit einem Kommandeur der Bundeswehr

JUH-Präsident Dr. h.c. Frank-Jürgen Weise und die Mitglieder des Bundesvorstandes Jörg Lüssem und Thomas Mähnert haben gestern gemeinsam mit dem stellvertretenden Kommandeur des Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr, Brigadegeneral Jobst Schönfeld, in der Julius-Leber-Kaserne in Berlin ein weiteres Kooperationsabkommen mit der Bundeswehr geschlossen.
Das Abkommen konkretisiert die bereits bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen der Bundeswehr und der JUH über die Zusammenarbeit bei Hilfeleistungen im In- und Ausland. Diese wurde im August 2010 unterzeichnet und bleibt weiter gültig. Ziel des heute geschlossenen Abkommens ist es, speziell die zivil-militärische Zusammenarbeit bei der Katastrophenhilfe im Inland zu vertiefen. Die Kooperation umfasst die Bereiche

  • Aus- und Weiterbildung (gegenseitige Nutzung von Ausbildungsangeboten, Austausch von Lehrpersonal, Unterstützung bei der Schulung von Führungskräften, Öffentlichkeitsarbeit) Gemeinsame Übungen
  • Gegenseitige Nutzung vorhandener Infrastrukturen
  • Nutzung der Liegenschaften der Bundeswehr für Übungen der Johanniter
  • Vorbereiten und Durchführen von Großereignissen (Mitwirkung beim Tag der Bundeswehr, Tag der Johanniter)
  • Koordination zur Bewältigung von Großschadenslagen (Informationsaustausch, Koordinierung der Maßnahmen, Entsendung von Verbindungspersonal in die jeweiligen Stäbe)

Um die Zusammenarbeit mit Leben zu füllen, sind ein regelmäßiger Austausch und jährliche Treffen geplant. Ein weiteres, ähnlich gelagertes Abkommen soll noch dieses Jahr mit dem Sanitätsdienst der Bundeswehr geschlossen werden.
„Ich bin sehr froh, dass wir die Bundeswehr als starken, zuverlässigen Partner weiter an unserer Seite wissen“, sagte Jörg Lüssem nach der Unterzeichnung des Abkommens. „Die Vertiefung der Kooperation ist eine entscheidende Unterstützung unseres Engagements, gerade bei Katastropheneinsätzen im Inland.“ Gemeinsames Ziel sei es, im Ernstfall abgestimmte schnelle, effektive Hilfe leisten zu können. „Wichtig ist nun“, so Lüssem, „dass das Abkommen vor Ort in den Landes- und Regionalverbänden in gelebte Praxis umgesetzt wird.“