Kinderkrippe Sonnenschein Friedrichshafen

Herzlich willkommen bei der Kinderkrippe Sonnenschein!

In unseren Räumen können wir 30 Kinder im Alter von 1-3 Jahren aufnehmen.

Die Kinderkrippe Sonnenschein ist sowohl durch fundiert ausgebildetes Fachpersonal als auch durch Möbel, Ausstattung und Spielzeug speziell auf Kleinkinder ausgerichtet. Mit vielfältigen Angeboten möchten wir Kleinkinder in ihren jeweiligen Entwicklungsphasen eine passende Unterstützung anbieten. Hat das Kind seinen dritten Geburtstag erreicht, wechselt es in eine andere Einrichtung.

Unsere Schwerpunkte sind:

Individualität, intensive Gespräche mit den Eltern führen (Tür- und Angelgespräche), Bewegung, kreatives Arbeiten, Sauberkeitserziehung, hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie z.B. kochen oder backen, gesunde Ernährung sowie Natur- und Umwelterziehung z.B. durch das von der Stiftung Kinderland Baden-Württemberg geförderte Projekt „Gartenland in Kinderhand“.

In unserer Kinderkrippe stehen die Bedürfnisse der Kinder im Vordergrund. Der Tagesablauf ist zeitlich und räumlich klar strukturiert.

Uns liegt es am Herzen, dass sich die Kinder bei uns wohl und geborgen fühlen. Wir sehen die uns anvertrauten Kinder als individuelle Persönlichkeiten und fördern sie in all ihren Entwicklungsbereichen.

Als Team unterstützen wir uns gegenseitig und sind Kindern und Eltern ein verlässlicher Erziehungspartner.

Ausstattung und Räume

Ein großer Gruppenraum, ein Ruheraum, ein Kreativraum, ein Waschraum mit Wickelbereich, eine Garderobe, ein integrierter Kochbereich sowie ein gestalteter Garten mit einer Rutsche, einer Schaukel und einem Sandkasten, bieten den Kindern vielfältige Erfahrungsmöglichkeiten für ihre Entwicklung.

Pädagogisches Konzept

Unser pädagogisches Konzept

Öffnungszeiten

Betreuungszeiten
Froschgruppe:
Montag - Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr

Eichhörnchen:
Montag, Mittwoch, Freitag: 7:30 - 13:00 Uhr

Käfergruppe:
Montag: 13:30 - 17:30 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 7:30 - 13:00 Uhr

Ansprechpartnerin

Kinderkrippe Sonnenschein
Einrichtungsleitung Samantha Marquardt
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Regionalverband Oberschwaben/Bodensee
Kinderkrippe Sonnenschein
Länderöschstraße 66/1
88046 Friedrichshafen

Tel. 07541 48923-56
Fax 07541 48923-55

Anmeldung

Der größte Teil der Krippenplatzkosten wird durch die Stadt Friedrichshafen getragen. Die Eltern beteiligen sich an den Kosten im Rahmen von Empfehlungen des Städtetages und der Stadt Friedrichshafen.

Der Beitrag bemisst sich an der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, welche in der Familie leben. Bei der Anmeldung bitten wir um entsprechenden Nachweis.
Bitte beachten Sie, dass wir nur Kinder aus dem Friedrichshafener Stadtgebiet mit seinen Ortschaften aufnehmen dürfen.

Über das Elternportal „Little Bird“ der Stadt Friedrichshafen füllen Sie direkt vom PC eine Vormerkung aus.
Internetadresse: www.kindergarten.friedrichshafen.de
Dort wird Ihre Vormerkung registriert und dann weiterbearbeitet. Sofern zu Ihrem gewünschten Termin ein Platz frei ist, bekommen Sie per Mail ein Reservierungsangebot zugeschickt. Nach der Zusage des Reservierungsangebots wird der Vertrag erstellt. Aufnahme und Eingewöhnung Ihres Kindes werden anschließend mit der pädagogischen Leitung der Kindertagesstätte abgestimmt.

Beiträge ab 01.09.2025

Monatsbeiträge (an 11 Monaten) Froschgruppe Eichhörnchengruppe Käfergruppe
  16 Std./Woche 16,5 Std. pro Woche 15 Std. pro Woche
Familien mit einem Kind* 180 € 180 € 180 €
Familien mit zwei Kinder* 120 € 120 € 120 €
Familien mit drei Kindern* 120 € 120 € 120 €
Familien mit mehr als drei Kindern 60 € 60 € 60 €

Die Sozialstaffelung kommt bei der Elternbeitragserhebung erstmalig zur Anrechnung. Es wird für jedes Kind aus einer Familie, das die Kita besucht, einen Elternbeitrag erhoben.
Mit dem Antrag für Vergünstigungen und einem einmal jährlichen Zuschuss für besondere Bedürfnisse ("Häfler Karte") kann die Übernahme der Gebühren für Familien beantragt werden. Es wird vorausgesetzt, dass die im gemeinsamen Haushalt mit den Kindern lebenden antragstellenden Personen in einem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitsumfang von jeweils mindestens 50% beschäftigt sind (gilt für Paare und Alleinerziehende) und kein Anspruch auf Kostenübernahme nach SGB II, SGB XII, Wohngeld Kinderzuschlag oder anderen gesetzlich vorrangigen Vorgaben besteht. Ein Antrag auf Förderung durch das Jugendamt kann beim Landratsamt Bodenseekreis gestellt werden. 
Der Pauschalbetrag für die Verpflegung (einmalig € 45,--) ist für jedes Kind zu entrichten.
Es werden 11 Monatsbeiträge fällig, der August ist beitragsfrei. 

Publikationen und Downloads

Vorlage Einzugsermächtigung