Aufgaben der GMAV

Beratung und Vermittlung

Die GMAV berät die örtlichen Mitarbeitervertretungen in inhaltlichen wie auch in Verfahrensfragen. Gegebenenfalls werden persönliche Gespräche vor Ort nötig, die auch durch die Mitglieder der GMAV wahrgenommen werden.
Wenn die direkte Kommunikation zwischen der örtlichen Mitarbeitervertretung und der dazugehörigen Dienststellenleitung beeinträchtigt ist, versucht die GMAV auf Anfrage, Mittler und Moderator zu sein, um dabei zu helfen, die sachliche Gesprächsebene wiederzufinden.
Die GMAV berät im Bedarfsfall aber auch Dienststellenleitungen, zum Beispiel bei der Lösung eines speziellen Personalproblems, vor allem unter dem Aspekt der Rechtssicherheit und der internen Auswirkungen.

Entscheidungsaufgaben

Unter diesen Bereich fallen beteiligungspflichtige Angelegenheiten von überregionaler Bedeutung gemäß den Bestimmungen des § 6 Abs. 2 MVG.EKD, soweit sie Mitarbeiter und Mitarbeitervertreter aus mehreren oder allen Dienststellen betreffen. Beispiele hierfür sind die bundesweiten Regelungen der zusätzlichen Altersversorgung und der Beihilfe.
Darüber hinaus übernimmt die GMAV mit Hilfe des jeweiligen Landesverbandsausschusses die Ersatzzuständigkeit bei vorübergehenden Fehlens einer Mitarbeitervertretung in einer der Dienststellen.

Besonders häufig sind hierbei Mitbestimmungs- bzw. Mitberatungsverfahren bei Personalmaßnahmen und Maßnahmen im organisatorischen und dienstplanerischen Bereich.

Konzeptionelle Aufgaben

Die Gremien der GMAV erstellen Entwürfe zu Dienstvereinbarungen, erarbeiten Kommentierungen, stellen Rahmendienstpläne auf der Basis örtlicher Vorgaben auf, verfassen Stellungnahmen zu einzelnen Problemsituationen und wirken öffentlichkeitswirksam über Beiträge in JUH-Medien und Fachzeitschriften. Sie regen neue Projekte an oder arbeiten diese auch selbst aus, wenn ihnen dies aus verbandlicher oder rechtlicher Sicht als notwendig oder hilfreich erscheint. Die GMAV entsendet auch gelegentlich Teilnehmende in Arbeitsgruppen der JUH, die sich mit Mitbestimmungs- und Mitwirkungsangelegenheiten beschäftigen.
Darüber hinaus wirken Mitglieder der GMAV auch in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Johanniter mit.

Information

Die GMAV unterrichtet die ihr gemeldeten örtlichen Mitarbeitervertretungen über Neuerungen und Besonderheiten hauptsächlich per E-Mail. Dazu steht ihr als Medium das GMAV-Info zur Verfügung. Veröffentlichungen, die keinen Aufschub dulden, erfolgen über GMAV-Blitzinfos. Diese Schriften sind auch im Johanniter-Intranet hinterlegt. Darüber hinaus können weitere Informationen, die nicht auf den Webseiten zu finden sind, über die Geschäftsstelle der GMAV in Berlin angefordert werden.

Schulung

Die GMAV ist, in enger Zusammenarbeit mit der Johanniter-Akademie, Veranstalter von Schulungen für Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter.
Das Lehrgangsangebot umfasst neben einem fünftägigen Basislehrgang auch Erweiterungs- und Aufbaulehrgänge mit spezielleren Themenstellungen wie Arbeitsrecht, Dienstplangestaltung, Vertiefung der Kenntnisse in Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG.EKD) und beiden in der JUH angewandten Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR DD und AVR-J). Die dafür anfallenden Kosten tragen die entsendenden Verbände.