07.05.2021 | Bundesgeschäftsstelle

Das „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“ kommt

Johanniter begrüßen umfangreiche Reform der Kinder- und Jugendhilfe

Ein Mädchen malt ein Bild.

Der umfangreiche Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Neuausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland hat am 7. Mai den Bundesrat passiert. Damit geht ein langer Reformprozess zu Ende. Als größter freigemeinnütziger Kita-Träger in Deutschland und wachsender Träger der Kinder- und Jugendhilfe hat die Johanniter-Unfall-Hilfe die Reform  inhaltlich begleitet, sich gemeinsam mit der Diakonie Deutschland in den Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ der Bundesregierung eingebracht und ein eigenes Positionspapier zum Gesetzentwurf veröffentlicht.

Unterstützung zu gesellschaftlichen Teilhabe

Ziel der neuen Gesetzgebung ist es, Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe zu stärken und Weichen für eine inklusive Ausgestaltung des Hilfesystems zu stellen. Die Johanniter-Unfall-Hilfe begrüßt diese Zielrichtung der Reform und die vielen Verbesserungen: So sieht das Gesetz eine niedrigschwellige und partizipative Ausgestaltung von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe im Sozialraum vor sowie eine bundesweite Einrichtung von Ombudsstellen, an die sich Familien bei Beschwerden zu Verfahren der Jugendämter wenden können. Junge Menschen sollen zudem künftig einen eigenen Beratungsanspruch gegenüber dem Jugendamt haben – unabhängig von ihren Eltern. Zudem wird die Kommunikation zwischen Ärzten, Jugendämtern, Familiengerichten und Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe gestärkt, um etwa bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung besser reagieren zu können. Ein zentrales Anliegen der Reform ist zudem, die inklusive Ausgestaltung des Hilfesystems – allerdings erst ab 2028 und nur, wenn weitere rechtliche Grundlagen geschaffen werden.

„Kinder und Jugendliche stehen im Mittelpunkt“

Jörg Lüssem, Mitglied des Bundesvorstands, begrüßt die Reform insgesamt: „Die Beteiligung und der Schutz von Kindern und Jugendlichen stehen bei dieser Reform im Mittelpunkt. Das ist ein echter Fortschritt. Die Zielsetzung, das Hilfesystem künftig inklusiv auszugestalten geht in die richtige Richtung – jetzt muss dieses Versprechen zeitnah durch die Schaffung rechtlicher Grundlagen für eine verbindliche Umsetzung der inklusiven Lösung eingelöst werden.“

Die Kinderschutzkonzepte der Johanniter

Die Johanniter-Unfall-Hilfe betreibt deutschlandweit 500 Kitas und mehr als 280 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Nicht nur im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, sondern auch in anderen Bereichen der JUH kommen wir Johanniter mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt, wie beispielsweise im Fahrdienst oder in der Ausbildung. Um Kindern und Jugendlichen in allen Bereichen der JUH mit hoher Professionalität begegnen zu können und ihnen einen geschützten Raum zu bieten, gibt es das Kinderschutzkonzept. Das Kinderschutzkonzept schärft die Aufmerksamkeit aller Mitarbeitenden der JUH, Situationen zu erkennen, in denen Kinder und Jugendliche vielleicht nicht ausreichend geschützt sind oder aber in ihrem Wohl gefährdet sind. Ausgebildete Kinderschutzbeauftragte geben Beratungsunterstützung. Im Jugendverband gibt es darüber hinaus das Präventionskonzept !ACHTUNG. In allen Landesverbänden stehen !ACHTUNG-Vertrauenspersonen für die Kinder und Jugendlichen aber auch alle Leitungsfunktionen innerhalb der Johanniter-Jugend als erste Ansprechperson bei der Sensibilisierung für Gewaltprävention und bei der Intervention von Fällen (sexualisierter) Gewalt zur Verfügung, damit sich Kinder und Jugendliche bei uns im geschützten Raum zu individuellen Persönlichkeiten entwickeln können.

Über die Johanniter-Unfall-Hilfe
Die Johanniter-Unfall-Hilfe ist mit rund 25.000 Beschäftigten, mehr als 43.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und 1,2 Millionen Fördermitgliedern eine der größten Hilfsorganisationen in Deutschland und zugleich ein großes Unternehmen der Sozialwirtschaft. Die Johanniter engagieren sich in den Bereichen Rettungs- und Sanitätsdienst, Katastrophenschutz, Betreuung und Pflege von alten und kranken Menschen, Fahrdienst für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Hospizarbeit und anderen Hilfeleistungen im karitativen Bereich sowie in der humanitären Hilfe im Ausland.