Der Begriff Palliativ kommt von dem lateinischen Wort „Pallium“, der Mantel. Es bedeutet den Patienten allumfassend und ganzheitlich zu versorgen. Emotionale, soziale, kommunikative, beziehungsbetonte, spirituelle und organmedizinische Aspekte werden vollständig mit in das Pflegekonzept aufgenommen, um die individuelle Betreuung zu sichern. Dabei wird auf die Biographie im Besonderen und natürlich auf die persönlichen Bedürfnisse der Patienten eingegangen.
In der Palliativpflege werden Patienten mit einer fortgeschrittenen und progredient verlaufenden Krankheit versorgt, die weitere Therapien ablehnen oder bei denen keine Therapie mehr anschlägt.
Bei der Palliativversorgung liegt, im Gegensatz zur Kurativen Therapie, der Schwerpunkt nicht mehr auf der Heilung, sondern das Lindern von Leiden steht im Vordergrund. Das Behandlungsziel in der Palliativpflege ist das Verbessern der Lebensqualität am Lebensende, und nicht Verlängern der Lebenszeit. Wichtig ist, dass der Patient selbstbestimmend agiert und seine Autonomie und Bedürfnisse beachtet und erfüllt werden.
Rechtliche Grundlagen
Die Weiterbildung Palliativpflege / Palliative Care ist nach der Rahmenvereinbarung nach § 39a SGB V konzipiert.
Zielsetzung der Weiterbildung
Im Mittelpunkt der Qualifikation steht die Entwicklung eines individuellen, auf die Betroffenen ausgerichteten Pflege- und Betreuungskonzeptes, da sich dieses in einer palliativen Situation verändern und die Schwerpunkte anders gelegt werden müssen. Die Fortbildung greift die zentralen Fragen und Probleme der palliativen Pflege auf, und vermittelt Einsichten, Standpunkte sowie die entsprechenden sozialen, fachlichen und methodischen Kompetenzen.
Inhalte der Weiterbildung
Durch die Weiterbildung werden folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt:
- Grundlagen der palliativen Versorgung und Hospizarbeit
- Körperliche und medizinische Aspekte (z.B. symptomorientiertes Handeln, Schmerztherapie)
- Spirituelle und kulturelle Aspekte (z.B. Lebensbilanz/ Lebensintensität)
- Ethische Aspekte in der Pflege (Grundlagen der Ethik, Euthanasie)
- Rechtliche Grundlagen (z.B. Betreuungsrecht, Vertragliche Grundlagen)
- Komplementäre Behandlungsmöglichkeiten (z.B. Aromapflege)
- Organisatorische Aspekte im Team (z.B. Selbstpflege, Bewältigungsstrategien)
- Struktur der Weiterbildung
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Die Weiterbildung verläuft berufsbegleitend und umfasst 200 Unterrichtsstunden sowie 80 Stunden berufspraktische Anteile. Diese können in den jeweiligen Einrichtungen oder in den kooperierenden Hospizen, Palliativstationen und SAPV-Teams des Umkreises stattfinden.
Als Leistungsnachweis wird eine Abschlussarbeit erstellt. Die Weiterbildung schließt mit einer praktischen Prüfung in einer Anleitungssituation und einem anschließenden Kolloquium vor dem Prüfungsausschuss der Johanniter- Altenpflegeschule ab. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat.
Zugangsvoraussetzungen
An der Weiterbildung kann teilnehmen, wer eine Erlaubnis zum Führen der unten aufgeführten Berufsbezeichnung besitzt und mindestens 2 Jahre Berufspraxis in diesem Beruf vorweisen kann:
- Altenpfleger/in
- Krankenschwester/-pfleger
- Kinderkrankenschwester/-pfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
Kosten
Die Lehrgangskosten betragen 2.350,- € pro Person, plus 150,- € Prüfungsgebühr.
staatliche Prüfungen
Die genaue Terminvergabe wird vom Regierungspräsidium noch bekannt gegeben.
Lehrgangsort
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Regionalverband Offenbach
Pflegeschule Rodgau
Borsigstraße 56
63110 Rodgau/Nieder-Roden
Anmeldeformular