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Medikamente und Hilfsmittel

Händeschütteln zwischen Mann und Schwester

Medikamente und individuelle Hilfs- und Heilmittel werden von den behandelnden Ärzten verordnet. Soweit Sie uns mit der Verwaltung Ihrer Medikamente betrauen, erfolgt nach den Maßgaben des Apothekengesetzes die Belieferung und Bevorratung nur in Zusammenarbeit mit einer Apotheke, mit der wir einen durch das Gesundheitsamt genehmigten Kooperationsvertrag geschlossen haben. Diese Apotheke rechnet mit Ihnen auch alle anfallenden Gebühren ab.

Hilfsmittel können über Sanitätshäuser bezogen werden. Wir leiten die Verordnung an das von Ihnen gewünschte Sanitätshaus weiter, oder beauftragen ein örtliches Sanitätshaus mit der Abwicklung, wenn Sie keinen bestimmten Wunsch hierzu äußern.

Im Johanniter-Hospiz müssen die Inkontinenzhilfsmittel vom Arzt individuell verordnet werden und über die Vertragspartner der Kassen oder in Einzelfällen über die Apotheke ausgeliefert werden. Diese rechnen ggfs. anfallende Kosten mit Ihnen direkt ab. Maßnahmen und Leistungen der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie können von Ihrem Arzt verordnet und in Ihrem Zimmer durch zugelassene externe Therapeuten erbracht werden, die wir Ihnen gerne vermitteln. 

Grundsätzlich sind Körperpflegeartikel von Ihnen selbst zu beschaffen. Auf Wunsch sind wir Ihnen bei der Beschaffung behilflich. Eine Grundauswahl an Hygieneartikeln zur kostenlosen bedarfsweisen Abgabe steht jedoch bereit, um die Versorgung jederzeit sicher zu stellen.

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