PDF Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
Qualifizierte, von der Krankenkasse geförderte Ernährungstherapien können von Ökotrophologen*innen, Diätassistenten*innen durchgeführt werden, hierbei sind entsprechende Zertifizierungen (z. B. VDOE, DGE, VfED) wichtig.
Patienten*innen benötigen eine ärztliche Zuweisung (Notwendigkeitsbescheinigung zur Ernährungstherapie nach § 43), um eine Ernährungsberatung durch eine(n) Hausarzt/-ärztin, Facharzt/-ärztin zu erhalten.
Auf der Zuweisung sollten neben der Adipositas auch die weiteren ernährungsbedingten Erkrankungen (wie Arterielle Hypertonie, Diabetes mellitus, Hypercholesterinämie, Refluxösophagitis etc.) genannt werden.
In welcher Höhe die Kosten der Ernährungstherapie durch die gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst wird, erfahren Sie wenn Sie die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung Ihrer Krankenkasse vorlegen, dies muss vorab erfolgen.
Nach Abschluss der Ernährungsberatung reichen Sie die Teilnahmebescheinigung ein und erhalten die Bezuschussung Ihrer Krankenkasse.