Konservative Therapie der Adipositas
Ernährung
In den entsprechenden Leitlinien wird unter in einer Ernährungstherapie eine energiereduzierte Mischkost mit einem Energiedefizit von >500 kcal/d oder eine niederkalorische Formuladiät (auch als Mahlzeitenersatz) verstanden.
Über einen Zeitraum von kumulativ vollen sechs Monaten in zwei Jahren sollen mindestens sechs Sitzungen im Sinne von Ernährungsschulungen (als Gruppen- und/oder Einzelsitzungen möglich) stattfinden.
Am Anfang und am Ende der Ernährungsberatung sollte ein repräsentatives Ernährungsprotokoll geschrieben und ausgewertet werden.
Im individuellen Gespräch finden wir den für Sie passenden Behandlungsweg.
Bewegung
In der S 3 Leitlinie - Chirurgie der Adipositas wird unter einer Bewegungstherapie die Durchführung einer Ausdauer und / oder Kraftausdauersportart verstanden.
Über einen Zeitraum von mindestens 6 vollen sechs Monaten in zwei Jahren soll eine sportliche Betätigung (vorzugsweise Ausdauer- oder Kraftausdauersport) von über 2,5 Stunden Umfang pro Woche erfolgen, falls keine Barrieren bestehen (z. B. Gonarthrose oder Scham beim Schwimmen).
Selbstverständlich ist Sport bei Patienten mit Adipositas deutlich erschwert. Allerdings gibt es Bewegungsangebote, die speziell auf Menschen mit hohem Gewicht zugeschnitten sind, wie z.B. Hockergymnastik, Reha-Sport-Angebote, Aquafitness, Aquacycling, etc. Relevant ist der Einbau von regelmäßigen, gewichtsadaptierten Bewegungseinheiten in den Alltag, welche bei Gewichtsreduktion und Verbesserung der Mobilität intensiviert werden können.
Verhalten
Verhaltensstrategien zur Optimierung der Ernährungs- und Bewegungstherapie sollen im Rahmen einer multimodalen Vorbereitung erarbeitet werden.
Bei Vorliegen einer Essstörung (z.B. Binge Eating Störung, Night Eating Syndrom) oder einer psychischen Störung (z. B. Depression) ist eine entsprechende leitliniengerechte Therapie durchzuführen.
Teil der Ernährungsschulungen muss die Ermunterung zu einer Verhaltensumstellung sein, insbesondere das Essverhalten und körperliche Aktivität betreffend.
Obligat soll die Vorstellung bei einem Mental Health Professional zum Ausschluss bzw. zur Behandlung eventuell bestehender, klinisch relevanter psychopathologischer Auffälligkeiten erfolgen.