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Aufnahme

WELCHE VORAUSSETZUNGEN ERMÖGLICHEN EINEN EINZUG INS HOSPIZ?

Eine bestehende Hospizbedürftigkeit ist eine der Voraussetzungen für den Einzug. Diese setzt eine unheilbare lebensbegrenzende Erkrankung voraus. Die Hospizbedürftigkeit attestieren die behandelnden Ärzte. Dies ist im Bedarfsfall die erste Ansprechperson. Auch die Sozialdienste der Krankenhäuser helfen gern weiter.

Der Einzug in das Johanniter-Hospiz ist kurzfristig möglich, soweit Kapazitäten vorhanden sind. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Hospiz als eine mögliche Betreuungsform ist daher sinnvoll, um im Bedarfsfall die richtige Entscheidung treffen zu können.

WAS KOSTET EIN PLATZ IM HOSPIZ?

Die Kosten des Hospizaufenthaltes wer-den anteilig von der gesetzlichen Krankenkasse (§39aSGBV), der gesetzlichen Pflegeversicherung (§43SGBXI) und einer Eigenleistung des Hospizes getragen. Die Krankenkasse bewilligt die Hospizbedürftigkeit und übernimmt gemeinsam mit der Pflegekasse die Kosten. Bei der Erledigung der dafür notwendigen Formalitäten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hospizes hilfreich zur Seite. Ein Eigenanteil für die Gäste besteht nicht. Privatkassen übernehmen in der Regel im Rahmen eines Kulanzverfahrens die Kosten der Hospizversorgung.

Die Mitarbeitenden des Johanniter-Hospizes unterstützen bei den Formalitäten und der Korrespondenz mit Kranken- und Pflegekassen.

Nehmen Sie bei Fragen gern Kontakt zu uns auf.

Nach kurzer Voranmeldung ist ein persönliches Gespräch im Hospiz möglich.

Was wir am Aufnahmetag alles benötigen, haben wir in einer Liste nocheinmal zusammengefasst.

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