Zweitmeinung

Ärztliche Zweitmeinung vor einer Operation

Steht eine Operation oder ein anderer geplanter Eingriff bevor, wünschen sich viele Patientinnen und Patienten eine verlässliche Grundlage für ihre Entscheidung. Eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung schafft hierbei zusätzliche Orientierung und hilft dabei, die empfohlene Behandlung aus einer weiteren fachlichen Perspektive zu bewerten sowie Chancen, Risiken und mögliche Alternativen besser einzuordnen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann eine ärztliche Zweitmeinung möglich oder gesetzlich vorgesehen ist und welche Zweimeinungsangebote Ihnen in den Johanniter-Kliniken Bonn zur Verfügung stehen.

Was ist eine ärztliche Zweitmeinung?

Eine ärztliche Zweitmeinung ist die unabhängige Einschätzung einer weiteren Fachärztin oder eines weiteren Facharztes, die oder der nicht an der empfohlenen Behandlung beteiligt ist. Sie ergänzt die Empfehlung Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihres behandelnden Arztes und hilft dabei, den geplanten Eingriff sowie mögliche Behandlungsalternativen fundiert einzuordnen.

Gesetzliche Regelungen zur ärztlichen Zweitmeinung

Für bestimmte planbare operative Eingriffe haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. Ärztinnen und Ärzte sind bei diesen Eingriffen verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten rechtzeitig über diesen Anspruch zu informieren und die erforderlichen Unterlagen für die Einholung einer Zweitmeinung bereitzustellen. Ziel des gesetzlichen Zweitmeinungsverfahrens ist es, Patientinnen und Patienten bei wichtigen Therapieentscheidungen zu unterstützen, die Behandlungsqualität weiter zu verbessern und unnötige Operationen zu vermeiden.

Welche Eingriffe unter das gesetzliche Zweitmeinungsverfahren fallen, wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) (Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren) festgelegt und regelmäßig überprüft sowie bei Bedarf angepasst. 

Unsere Zweitmeinungsangebote in den Johanniter-Kliniken Bonn

Je nach Erkrankung oder empfohlener Operation stehen Ihnen in unseren spezialisierten Fachbereichen im Johanniter- und Waldkrankenhaus unterschiedliche Möglichkeiten einer ärztlichen Zweitmeinung zur Verfügung. Neben dem gesetzlichen Zweitmeinungsverfahren bieten unsere Expertinnen und Experten auch fachspezifische Zweitmeinungen an. Sie prüfen Ihre individuelle Situation unabhängig, erläutern mögliche Behandlungswege und beantworten Ihre Fragen, damit Sie Ihre Entscheidung bestmöglich informiert treffen können.

Fachbereich Neurochirurgie und Wirbelsäulenchirurgie

Unsere Abteilung für Neurochirurgie und Wirbelsäulenchirurgie unter Leitung von Chefarzt Prof. Dr. Christian von der Brelie ist als offizielles Zweitmeinungszentrum der Deutschen Wirbelsäulengesellschaft (DWG) anerkannt. Wenn Ihnen eine Wirbelsäulenoperation empfohlen wurde, beraten Sie unsere Spezialistinnen und Spezialisten unabhängig zu konservativen und operativen Behandlungsmöglichkeiten und geben Ihnen eine fundierte fachärztliche Einschätzung.

Zur Neurochirurgie und Wirbelsäulenchirurgie

Urologische Krebserkrankungen

Patientinnen und Patienten mit einer urologischen Krebserkrankung können in unserer Abteilung für Urologie unter Leitung von Chefarzt Prof. Dr. Carsten Ohlmann eine ärztliche Zweitmeinung zu einer empfohlenen operativen Behandlung einholen. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten prüfen die vorliegenden Befunde, erläutern die möglichen Behandlungswege und geben Orientierung für die weitere Therapieentscheidung.

Zur Urologie

So erhalten Sie eine ärztliche Zweitmeinung

Besteht für Ihre geplante Operation ein gesetzlicher Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung, informiert Sie Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt darüber und stellt Ihnen die erforderlichen medizinischen Unterlagen zur Verfügung. Mit diesen können Sie sich an eine hierfür qualifizierte Fachärztin oder einen hierfür qualifizierten Facharzt wenden.